© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 17/24 / 19. April 2024

Meldungen

Zahl der Familiennachzüge nach Deutschland steigt 

berlin. Die Zahl der Familiennachzüge nach Deutschland hat im vergangenen Jahr zugenommen. Insgesamt wurden rund 131.000 entsprechende Visa vergeben – plus elf Prozent, wie aus einer der JUNGEN FREIHEIT vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Gottfried Curio hervorgeht. Der Nachzug entfiel mehrheitlich auf Ehegatten (59 Prozent) und Kinder (36 Prozent). 59.000 Ausländer holten ihre Ehepartner nach Deutschland. Bei Kindern wurde die Staatsangehörigkeit der in Deutschland wohnhaften Person nicht aufgeschlüsselt. Die Nachgezogenen waren Syrer (20.306), Türken (15.153) und Inder (14.820). Insgesamt sind 194.000 Personen bekannt, die 2023 einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen erhielten – plus acht Prozent. Dieser Zuwachs entfiel vollständig auf den Zuzug zu Nicht-EU-Ausländern. Ihr Anteil stieg von 68 Prozent im Jahr 2022 auf 71 Prozent 2023. Zugleich sank die Zahl derjenigen, die zu Deutschen oder EU-Ausländern nachzogen. Curio sagte der JF: Familiennachzüge dürften „nur noch zu Personen mit gesichertem Daueraufenthalt möglich sein, wobei der Lebensunterhalt vollständig selbst finanziert wird und die nachziehende Person hinreichende Deutschkenntnisse nachweisen muß“. Dadurch würden Kommunen entlastet und ein Pull-Faktor abgestellt, betonte der AfD-Politiker. (sv)



Journalist klagt erfolgreich gegen Bundesregierung 

KARLSRUHE. Der Journalist Julian Reichelt hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Erfolg für die Meinungs- und Pressefreiheit errungen. Die Richter gaben einer Beschwerde des 43jährigen gegen eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts statt, das Reichelt untersagt hatte zu behaupten, die Bundesregierung überweise 370 Millionen Euro an Entwicklungshilfe an die Taliban. Konkret hatte der Journalist auf dem Kurznachrichtendienst X geschrieben: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Euro (!!!) Entwicklungshilfe an die Taliban (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!“ Die Bundesregierung ging daraufhin juristisch gegen Reichelt vor und argumentierte, sie zahle das Geld nicht an die Taliban-Regierung, sondern an Hilfsorganisationen vor Ort. Das Berliner Kammergericht urteilte, durch die Äußerungen Reichelts bestehe die Gefahr, daß bei der Bevölkerung der Eindruck entstehe, die Bundesregierung zahle Entwicklungshilfe an ein Terrorregime, das die Rechte der Bevölkerung mit Füßen trete. Dies könne Zweifel in das Vertrauen der Arbeit der Bundesregierung und ihre Funktionsfähigkeit wecken. Diese Begründung wies das Bundesverfassungsgericht nun zurück. „Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“, urteilten die Karlsruher Richter. Zwar dürften auch Regierungsinstitutionen vor verbalen Angriffen geschützt werden, „dies dürfe jedoch nicht dazu führen, staatliche Einrichtungen gegen öffentliche Kritik – unter Umständen auch in scharfer Form – abzuschirmen“. Zudem habe das Kammergericht ausgeblendet, daß Reichelt zu seinem Beitrag auf „X“ auch einen Artikel gepostet hatte, aus dem hervorgeht, daß das Geld nicht direkt an die Taliban überwiesen wird. Reichelts Beitrag sei deswegen von der Meinungsfreiheit gedeckt. (ho)