In Cem Özdemirs Ministerium hat ein neuer Verbotsentwurf das Licht der Bürokratenwelt erblickt: Das Tierschutzgesetz soll umfassend novelliert werden. Im Entwurf enthalten ist ein Verbot von „Qualzuchten“ bei Hunden. Das ist sinnvoll, um zu verhindern, daß Hunderassen aus fragwürdigen ästhetischen Vorlieben körperliche Krankheiten angezüchtet werden, wie chronische Atemnot, Augenentzündungen oder Hüftfehlstellungen. Dabei erweist sich „gut gemeint“ als das Gegenteil von gut gemacht: Denn viele der geplanten Ausschlußkriterien könnten auch ein Zuchtverbot gesunder Hunderassen bedeuten. Beispiel: „Skelettanomalien“ sollen künftig ein verbotenes Zuchtziel sein. Aber wie weit geht eine „Anomalie“ vom Urtyp Wolf aus betrachtet? Zählen die kurzen Beine des Dackels dazu? Dann wäre dessen Zucht demnächst Geschichte. Das Gesetz würde Hunde betreffen, die nicht unter ihrer abweichenden Gestalt leiden. Dasselbe gilt für Beagle oder Terrier.
Deutsche Hundezüchter, Halter, Tierärzte und Behörden sind durch die Novelle verunsichert.
Ein Verbot der „Kurzschnäuzigkeit“ würde nicht nur Modehunde wie die Französische Bulldogge ausschließen, sondern auch den Boxer. Auch eine „verringerte Lebenserwartung“ soll ein K.o.-Kriterium sein. Das beträfe dann Dogge und Bernhardiner. Es fehlt dem Entwurf an einem eindeutigen Merkmalskatalog ohne zu weiten Interpretationsspielraum. Züchter, Halter, Tierärzte und Behörden sind entsprechend verunsichert. Darum hat der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) eine Petition initialisiert, die Özdemirs grüne Verbotsplaner auffordert, klare Bestimmungen zu formulieren. Der VDH ist der Dachverband der 200 deutschen Hundezucht- und -sportvereine. Die Petition ist auf vdh.de abrufbar. Der VDH stellt klar, daß man sich dringend eine gesetzliche Handhabe gegen dubiose Online-Welpenhändler und tatsächliche Qualzuchten mit körperlichen Beeinträchtigungen wünsche. Die Vorgaben müßten jedoch scharf umrissen formuliert sein und Züchtern traditioneller Hunderassen Rechtssicherheit bieten.