Palmer: „Durch meine Politik schrumpft die AfD“
TÜBINGEN. Der Tübinger Oberbürgermeister (parteilos, früher Grüne) hat den geringen Erfolg der AfD in seiner Stadt als Erfolg seiner Politik bezeichnet. „Durch meine Herangehensweise schrumpft die AfD“, sagte der Politiker dem Spiegel. Für die Kommunalwahl am 9. Juni hat die AfD keine Kandidatenliste aufgestellt. In der Vergangenheit sei ihm mehrfach angekreidet worden, daß er der politischen Rechten den Weg bereite, betonte Palmer. Doch offensichtlich sei das nicht zutreffend. Stattdessen nehme er der Partei „die Themen weg“. Indem er Themengebiete wie Migration und Sicherheit bespiele, entziehe er der AfD den „Resonanzraum“. Zusätzlich sei auch die soziologische Zusammensetzung der Universitätsstadt „ein schlechtes Pflaster für die AfD“. Die Stadt gehöre „bei den Bundes- und Landtagswahlen traditionell zu einer Handvoll Gemeinden mit dem niedrigsten Anteil an AfD-Stimmen in Baden-Württemberg“. Bei der Wahl möchte Palmer auf der Liste der Freien Wählervereinigung kandidieren, die trotz des ähnlich klingenden Namens nichts mit den Freien Wählern zu tun hat. In der Vergangenheit wurde ihm von seiner damaligen Partei immer wieder vorgeworfen, „populistische“ oder „fremdenfeindliche“ Äußerungen getätigt zu haben. Der interne Konflikt führte 2023 zu Palmers Austritt bei den Grünen. (lb)
Somalische Piraten dürfen legal in Hamburg leben
HAMBURG. Zwei somalische Piraten, die 2010 ein deutsches Schiff angegriffen hatten und dafür zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden waren, leben mittlerweile legal in Hamburg. Einer der beiden besitzt eine reguläre Aufenthaltserlaubnis, der andere hält sich mit einer Duldung in der Hansestadt auf, wie aus der Antwort des Hamburger Senats auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht. Als Grundlage für die Aufenthaltserlaubnis führt der Senat Paragraph 25b Absatz 4 Aufenthaltsgesetz an, wonach Ehegatten, Lebenspartnern und minderjährigen Kindern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden soll, wenn sie mit einem anderen Ausländer, der bereits eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt, in familiärer Lebensgemeinschaft leben. Weiter heißt es in der Antwort auf die AfD-Anfrage, daß der geduldete Somalier einen Asylfolgeantrag gestellt habe, der sich gegenwärtig in der Prüfung befinde. Beide Somalier würden außerdem einer Erwerbstätigkeit nachgehen. 2010 hatte das Duo gemeinsam mit acht Landsleuten den Frachter „Taipan“ der Hamburger Reederei Komrowski vor der somalischen Küste gekapert. Nach einem zwei Jahre andauernden Prozeß waren die Täter 2012 wegen Angriffs auf den Seeverkehr und erpresserischen Menschenraubes in Hamburg zu Haftstrafen zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt worden. Dem Senat zufolge sind fünf der anderen acht Täter inzwischen ausgereist, bei drei Personen liegen der Ausländerbehörde keine aktuellen Informationen zum Aufenthaltsort vor. Ob einige der ausgereisten Piraten mittlerweile nach Hamburg zurückgekehrt sind, ist dem Senat nicht bekannt. Der AfD-Fraktionschef im Hamburger Senat, Dirk Nockemann, bezeichnete den Vorgang als „Armutszeugnis“ für den Rechtsstaat. „Somalische Piratenintegration dank Rot-Grün. Was wie ein verspäteter Aprilscherz anmutet, ist rot-grüne Realität. Im Hamburg 2024 werden selbst verurteilte somalische Piraten nicht abgeschoben. Auch bei jahrelanger Duldung werden Abschiebungen kaum angestrebt“, kritisierte Nockemann. (dh)