Nicht nur die Meinungsfreiheit unterliege einer wachsenden Zensur, auch die Gewissensfreiheit stehe unter Druck, eine „Kultur der Zensur“ sei in den letzten Jahren Realität geworden. Zu dieser Feststellung kommt Paul Coleman, Buchautor und Geschäftsführer von ADF International, in seinem Vorwort zur aktuellen Ausgabe (1/2024) der vierteljährlich erscheinenden Zeitschrift Impact. So beginnt das Heft mit der Geschichte des Berliner Apothekers Andreas Kersten, der bei der Apothekerkammer angezeigt wurde, weil er, in Einklang mit seinem Gewissen, sich weigerte, die „Pille danach“ zu verkaufen. Zwar verwies er potentielle Kundinnen auf andere Apotheken, die das Präparat vorrätig hatten, das die Einnistung eines Embryos in die Gebärmutter verhindert, bei dem es sich jedoch nicht um die übliche „Antibaby-Pille“ handelt, die die Befruchtung verhindert und vor der Verschmelzung von Eizelle und Spermium zum Einsatz kommt.
Die Apothekerkammer brachte die Angelegenheit 2018 vor das Verwaltungsgericht Berlin, und 2020 fiel das Urteil. Das Gericht stellte fest, daß der Apotheker seine Berufspflicht nicht vernachlässigt und das Recht habe, in einer solchen Situation aus Gewissensgründen zu handeln. Allerdings legte die Apothekerkammer Berufung ein, und so wartet Andreas Kersten seit vier Jahren auf ein endgültiges Urteil.
Ähnlich erging es der schwedischen Hebamme Elinor Grimmark, die sich vor Gericht verantworten mußte, da sie aus persönlicher Überzeugung keine Abtreibungen vornimmt. Die Klinik löste das Anstellungsverhältnis auf, und sie erhielt auch bei anderen Kliniken Absagen, da diese vorgewarnt wurden, eine „christliche Aktivistin“ nicht einzustellen. Grimmark ging mit einer Anwältin von ADF vor Gericht und klagte gegen religiöse Diskriminierung. Doch das Bezirksgericht urteilte gegen sie, und auch das Berufungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erklärten ihren Antrag für unzulässig.
Ein weiterer Beitrag berichtet, wie der Pro-Life-Hochschulgruppe an der Universität Regensburg wegen ihrer Einstellung zum Lebensschutz von der Studentenvertretung die Akkreditierung verweigert wurde. Obwohl die Gruppe 20.000 Unterschriften gesammelt hatte, wurde auch ein erneuter Antrag abgelehnt. Dieser glatte Akt von Zensur wurde mit einer angeblichen Verbindung zu fundamentalistischen christlichen Gruppen begründet, eine Behauptung, die auf reiner Willkür der linken Studentenvertretung beruht. Mit Hilfe von Pro-Life-Europa und ADF International wollen die Lebensschützer nun ihre Grundrechte vor Gericht verteidigen.
Kontakt: ADF Deutschland, Postfach 90 01 07, 00441 Frankfurt. Der Bezug ist kostenlos. https://adfinternational.org/de