Stattliche 4,6 Milliarden Vermögenszuwachs erzielte Donald J. Trump nach dem Börsengang seines Twitter-Rivalen Truth Social durch einen Börsenmantel (Spac) – trotz aller Widerstände. Nimmt es die US-Börsenaufsicht SEC bei Spac-Notierungen sonst nicht so genau – die Aachener Elektroautofirma Next.e.GO ging nur sechs Monate nach der Spac-Fusion pleite –, wurde der Börsengang unter dem Kürzel DJT genau unter die Lupe genommen. Fast drei Jahre Verspätung gab es deshalb, obwohl Spac-Strukturen wegen ihrer unkomplizierten Schnelligkeit beliebt sind. Mit über 100 Prozent Kurssprung ist es eine der erfolgreichsten Spac-Fusionen seit langer Zeit.
Wie bei anderen Spac und bei sozialen Netzwerken ist die Bewertung der Aktien hoch. Ob sie einmal gegen Trump juristisch eingesetzt wird, ist nun die Frage. Denn in Sachen Bewertungen hat der Ex-US-Präsident Probleme mit der New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James, die ihm betrügerische Immobilienbewertungen bei Hypothekenanträgen vorwirft. Ungewöhnlich ist, daß es sich nicht um die beliehenen Gebäude direkt handelt, sondern um die Vermögensaufstellung, die man im Anhang jedes Hypothekenantrags ausfüllt.
Steuerliche Bewertungen liegen absichtlich unter dem Marktwert
Die 65jährige US-Demokratin bewertet die Trump-Immobilien selbst, nach branchenunüblichen Methoden – und bei jedem Objekt anders. Auf Trumps 69.000-Quadratmeter-Anwesen Mar-a-Lago steht einer der wenigen verbliebenen Prachtbauten aus den goldenen 1920ern – mit 126 Zimmern und am South Ocean Boulevard in Palm Beach (Florida), wo schon Einfamilienhäuser zweistellige Millionenbeträge kosten. Trump gibt einen Wert von 739 Millionen Dollar an, James kommt auf 18 bis 27,6 Millionen. Das ist der Wert zur Ermittlung der Grundsteuer. Daß der weit vom tatsächlichen Wert abweichen kann, kennt man auch aus Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht befaßte sich schon mit dem Thema. In den USA liegen die steuerlichen Bewertungen oft absichtlich unter dem Marktwert, um Wähler zu besänftigen. James und der Richter wissen das genauso gut wie jeder andere Amerikaner, werten die Diskrepanz aber trotzdem als Betrug. Für Trumps Golfclubs erfand die Staatsanwaltschaft andere Bewertungsmethoden: Nur die Einnahmen aus dem Golfbetrieb zählen, der Grundstückswert bleibt außer acht. Es ist, als würde man den Wert der aus dem „Grünen Gewölbe“ in Dresden geklauten Juwelen nach den Erlösen der Eintrittskarten festsetzen.
Wieder anders geht es bei Wohnungen an der noblen Park Avenue in Manhattan zu, wo James den Beleihungswert einer Bank von 750.000 Dollar nutzt. Der richtet sich nach den tatsächlichen Mieteinnahmen, die wegen eines New Yorker Mietdeckels niedrig ausfallen. Üblich sind in der Lage hohe einstellige Millionenbeträge, die zu erzielen sind, sobald ein Altmieter auszieht. Der wahre Wert dieser zwölf Wohnungen dürfte so deutlich über Trumps Bewertung von 50 Millionen liegen.
Ein Bankier der Deutschen Bank sagte vor Gericht aus, sein Geldhaus fühle sich nicht betrogen, man erstelle eigene Bewertungen. Daß Trump dann einen Vorteil aus seinen Überbewertungen gezogen haben kann, der sich auf 454 Millionen Dollar beläuft, ist unlogisch – schließlich hätten sich die Konditionen an den bankinternen Werten orientiert. Das wird auch der Ansatzpunkt für eine Revision sein, denn James schätzte Trumps Zinsvorteil auf vier Prozent pro Jahr. Kapitalkosten sind schwierig zu ermitteln, hochqualifizierte Gutachter sind selten einer Meinung. James’ dilettantische Schätzung ist ein idealer Angriffspunkt.
Der Bankier sagte auch, es gebe ab und zu Diskrepanzen zwischen den internen Bewertungen und denen des Hypothekenantragstellers. Rechtsstaatlich konsequent wäre es, wenn die Staatsanwaltschaft jetzt auch gegen diese anderen Antragsteller vorginge. Doch wie es aussieht, bleibt Trump der erste und einzige, gegen den Anklage erhoben wird. Für New York als Wirtschaftszentrum ist der Prozeß katastrophal, denn daß der Richter vorgeladene Gutachter ignoriert und stattdessen nur unübliche Bewertungsmethoden der Staatsanwaltschaft akzeptiert, nimmt man weltweit zur Kenntnis.