© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 15/24 / 05. April 2024

Medldungen

Berlin gestattet Polizisten keine Deutschlandfahnen 

Berlin. Polizisten in der Hauptstadt sollen während der Fußball-EM keine sichtbare Deutschlandfahne tragen. Nicht an der Kleidung und nicht an Einsatzfahrzeugen. „Wir sind der Neutralität verpflichtet“, sagte Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik dem Tagesspiegel. Bei einem internationalen Sportereignis müßten die Beamten deutlich „unparteiisch“ sein. Gerade bei Einsätzen, in denen die Polizisten auf Fans anderer Mannschaften stoßen könnten. Doch wie sieht es in den anderen Bundesländern aus? Eine gesetzliche Neutralitätspflicht für Beamte gibt es überall – doch wird sie auch woanders so interpretiert, daß sie das Tragen der Nationalflagge verbietet? Die JUNGE FREIHEIT fragte die Innenministerien an. „Ein Verbot des Innenministeriums für alle Polizeibeamten, während der Fußball-Europameisterschaft Flaggen öffentlich zu tragen, wird es in Baden-Württemberg nicht geben“, antwortet ein Sprecher des Innenministeriums des südwestlichen Bundeslands. Generell gelte für die Beamten, daß sie aufgrund des „ihrem Amt entgegengebrachten Vertrauens“ Rücksicht auf das eigene Erscheinungsbild nehmen sollten. Auch Bayern plant bislang keine Regel, die „unseren Polizeikräften das Führen von Deutschlandfahnen während des Einsatzes anläßlich der EURO 2024 verbietet“, sagt ein Pressesprecher des Innenministeriums. Bremen habe dazu keinen spezifischen „Erlaß oder Dienstanweisung“ erstellt, teilt man uns mit. Offenbar sollen dort eh „keine zusätzlichen Hoheitszeichen wie Deutschlandfahnen“ an Streifenwagen angebracht werden. In Hamburg ist die Sache klarer. Es gebe dort keine derartige Vorschrift, teilt ein Pressesprecher der JF kurz und knapp mit. Das gleiche gilt für das Bundesland Hessen. In Mecklenburg-Vorpommern sind Fußballbegeisterung und Nationalfahnen für Polizeibeamte keinesfalls verboten, während der Dienstausübung sollten sich Beamte mit „Parteinahmen“ zurückhalten. Verbote existieren auch nicht in Rheinland-Pfalz, im Saarland oder in Sachsen. In Thüringen haben „Nationalflaggen aus Gründen der Neutralität an der Polizeiausrüstung nichts zu suchen“. In Niedersachsen hat man sich mit der Frage noch nicht befaßt. Im benachbarten Nordrhein-Westfalen gibt es keine spezifische Verfügung, dennoch sollen sich Polizeibeamte neutral sowie „weltoffen, professionell und bürgernah“ zeigen. (lb)