© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 15/24 / 05. April 2024

Meldungen

Kindergrundsicherung: FDP gegen Super-Behörde 

BERLIN. Die FDP hat die Pläne von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) abgelehnt, für die Umsetzung der Kindergrundsicherung eine Großbehörde mit 5.000 Mitarbeitern zu schaffen. „Warum das Familienministerium gerade jetzt die ebenso alte wie absurde Forderung nach 5.000 neuen Stellen wiederholt hat, erscheint rätselhaft“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP im Bundestag, Johannes Vogel, der dpa. Bei der Umsetzung der geplanten Bündelung aller kinderrelevanten Sozialleistungen müsse es darum gehen, Prozesse zu digitalisieren und Bürokratie abzubauen. Paus’ Forderung „nach Tausenden zusätzlichen Stellen für neue Parallelstrukturen in der öffentlichen Verwaltung ist vollkommen realitätsfern“, betonte auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Liberalen im Bundestag, Christoph Meyer. Paus beabsichtigt nach eigenen Angaben, daß aus den Sozialleistungen eine „Bringschuld“ des Staates werden. Derzeit müssen die diversen Sozialleistungen bei verschiedenen Ämtern beantragt werden. Mit einem ersten Vorstoß war die Familienministerin im vergangenen Sommer gescheitert. Statt der von ihr verlangten 12 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt einigte sich die Ampel auf einen Zuschuß von 2,4 Milliarden Euro. Das Gesetz soll 2025 in Kraft treten. (ho)




Europawahl: 35 Parteien wurden zugelassen

Berlin. Der Bundeswahlausschuß hat 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zur Wahl des EU-Parlaments am 9. Juni 2024 zugelassen. Das Gremium tagte am Karfreitag öffentlich unter Vorsitz von Bundeswahlleiterin Ruth Brand. 33 dieser Wahlvorschläge gehen mit einer gemeinsamen Liste für alle Bundesländer an den Start. Hinzu kommen noch die getrennten Listen der Union. Die CDU hatte für jedes Bundesland außer Bayern einen Wahlvorschlag eingereicht, die CSU nur für Bayern.  Zehn Parteien und Vereinigungen wurde eine Zulassung versagt, in erster Linie weil die erforderliche Mindestzahl von Unterstützerunterschriften nicht fristgerecht vorgelegt werden konnte. Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen, die mit einer Liste für das ganze Bundesgebiet antreten,  müssen nach dem Wahlgesetz Unterschriften von 4.000 Wahlberechtigten, Listen für einzelne Bundesländer von bis zu 2.000 Wahlberechtigten vorlegen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Parteien, die mit mindestens fünf Abgeordneten im EU-Parlament, im Bundestag oder in einem Landesparlament seit deren jüngster Wahl ununterbrochen vertreten waren. Das trifft auf SPD, CDU, Grüne, FDP, AfD, CSU, Linke, Freie Wähler und auch für Bündnis Deutschland zu, das sich 2023 mit der Partei „Bürger in Wut“ vereinigt hatte und damit über acht Mandate in der Bremischen Bürgerschaft verfügt. Zudem wurden auch einzelne Kandidaten aus den Listen gestrichen, weil entweder die Zustimmungserklärung oder die Wählbarkeitsbescheinigung fehlten. Bis übernächste Woche kann das Bundesverfassungsgericht noch über mögliche Beschwerden gegen die Nichtzulassung entscheiden. Dem elfköpfigen Bundeswahlausschuß gehören neben der Präsidentin des Statistischen Bundesamts als Bundeswahlleiterin noch Vertreter der im Bundestag vertretenen Parteien als sogenannte Vertrauensleute sowie zwei Richter des Bundesverwaltungsgerichts an. Die Beschlüsse des Bundeswahlausschusses erfolgten mit zwei Ausnahmen einstimmig: So enthielt sich die Vertreterin der Linkspartei bei  den Wahlvorschlägen von AfD und Die Heimat, der früheren NPD. (pf)