Im September 1880 forderte der einflußreiche Bankier Adolph von Hansemann die Einrichtung eines deutschen Schutzgebietes in der Südsee, dessen wichtigster Teil das Kaiser-Wilhelms-Land im Nordosten der Insel Neuguinea sein sollte. Daraus resultierte die Gründung des Neuguinea-Consortiums, aus dem im Mai 1884 die Neuguinea-Kompagnie hervorging. Gleichzeitig erhob aber auch Großbritannien Ansprüche auf die Region, was im Herbst 1884 zu diplomatischen Verwicklungen führte, weil Abgesandte der Neuguinea-Kompagnie begonnen hatten, deutsche Flaggen im Kaiser-Wilhelms-Land sowie auf dem vorgelagerten Bismarck-Archipel zu hissen und Schutzverträge mit den Einheimischen abzuschließen. Allerdings gab das Empire dann auf der Londoner Konferenz von Anfang 1885 nach. Hieraufhin übertrug die Reichsregierung der Neuguinea-Kompagnie am 17. Mai 1885 die Hoheitsrechte über das Schutzgebiet Deutsch-Neuguinea, zu dem später auch noch die nördlichen Salomonen, Nauru und die Marshallinseln kamen.
Die Neuguinea-Kompagnie war nicht nur befugt, Plantagen zu betreiben und dazu auf einheimische Arbeitskräfte zurückzugreifen, sondern auch verpflichtet, das Schutzgebiet zu erschließen, was erhebliche Kosten verursachte. Diese übertrafen die Gewinne am Ende um das Achtfache, weswegen der Gesellschaft 1898 die Insolvenz drohte. Daraufhin sah sich das Reich gezwungen, Deutsch-Neuguinea am 1. April 1899 als Kolonie zu übernehmen und einen kaiserlichen Gouverneur einzusetzen. Kurz zuvor hatte der Abschluß des Deutsch-Spanischen Vertrages vom 12. Februar 1899 noch zu einer Vergrößerung des deutschen Besitzes im Pazifik um die Karolinen, die Palau-Inseln und die nördlichen Marianen geführt – Berlin zahlte dafür knapp 17 Millionen Mark an Madrid.
Infolge der direkten Verwaltung von Deutsch-Neuguinea durch das Reich stabilisierte sich die Wirtschaft in der Kolonie, deren wesentliche Ausfuhrgüter Tabak, Kautschuk, Kopra, Baumwolle, Nutzhölzer, Perlmutt und Phosphate waren. Gleichzeitig führte die deutsche Kolonialherrschaft zu einem Ende der blutigen Stammeskriege zwischen den Einheimischen sowie auch der anfänglich noch sehr weit verbreiteten Praxis des Kannibalismus. Außerdem befreiten die von der Kolonialverwaltung initiierten Landreformen die Ureinwohner aus ihrem Abhängigkeitsverhältnis zu den Häuptlingen. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum es in Deutsch-Neuguinea bis auf eine einzige kleine Ausnahme im Jahre 1911 keine Rebellionen gegen die Kolonialmacht gab, welche das Inselreich innerhalb nur weniger Jahrzehnte aus der Steinzeit in die Moderne führte und eine „Pax Germanica“ etablierte. Deshalb konnte die Zahl der Kolonialbeamten und -polizisten ohne Probleme auf ein absolutes Minimum beschränkt werden. So genügten 16 deutsche Polizisten mit rund 600 einheimischen Helfern, um in ganz Deutsch-Neuguinea, wo kurz vor dem Ersten Weltkrieg an die 480.000 Menschen lebten, für Ordnung zu sorgen. Symptomatisch für die Sicherheitslage in der Kolonie war des weiteren auch, daß der Gouverneur in einem Haus ohne Schutzmauern oder Wachen residierte.
Die geringe Präsenz bewaffneter Kräfte erwies sich dann jedoch zu Beginn des Ersten Weltkrieges als nachteilig, als die Australien Naval and Military Expeditionary Force (AN&MEF) am 10. September 1914 mit einem Schlachtkreuzer, drei Kreuzern, drei Zerstörern, zwei U-Booten und einem Kanonenboot sowie 6.000 Soldaten anrückte. Am Folgetag kam es zum Gefecht von Bita Paka in Nähe der Koloniehauptstadt Rabaul auf der Insel Neupommern, in dem die Australier siegten. Den haushoch unterlegenen Verteidigern blieb danach keine andere Wahl, als zu kapitulieren und in Gefangenschaft zu gehen. Lediglich der deutsche Hauptmann Hermann Detzner weigerte sich, die Waffen zu strecken und tauchte bis November 1918 mit einigen Getreuen im Dschungel ab.
Australien enteignete und vertrieb 1920 die Deutschen
Zwischen September 1914 und Januar 1915 annektierte die AN&MEF das Kaiser-Wilhelms-Land sowie den Bismarck-Archipel, die Salomonen-Inseln und Nauru, während die Marianen, Karolinen, Palau und die Marshall-Inseln nahezu kampflos in die Hände der Japaner fielen. Der Großteil der deutschen Siedler und Kolonialbeamten wurde zunächst in sogenannte German Concentration Camps verschleppt und dann entweder ausgewiesen oder bis Kriegsende interniert.
Am 17. Dezember 1920 kam der unter der Kontrolle der AN&MEF stehende Teil von Deutsch-Neuguinea als nunmehriges Territory of New Guinea unter australische Mandatsverwaltung. Dem folgte 1921 die formelle Enteignung und Vertreibung der letzten 180 Deutschen auf Neuguinea. Anschließend gingen etwa 268 Plantagen sowie 20 größere Geschäfte, Werkstätten und Betriebsanlagen an neue Eigentümer, die oft aus dem australischen Militär kamen und keinerlei Erfahrungen mit der tropischen Landwirtschaft hatten. Eine Entschuldigung seitens des australischen Staates wegen all dem erfolgte später nie – genausowenig wie es jemals irgendwelche Entschädigungen gab.
1942 annektierten dann japanische Truppen das Mandatsgebiet. Nach deren Kapitulation übergaben die Vereinten Nationen das Territory of New Guinea 1946 erneut an Australien. Dem folgte 1949 der Zusammenschluß der ehemaligen deutschen Kolonie im Nordosten von Neuguinea mit der britischen Kolonie Territory of Papua im Südosten der Insel zum Territory of Papua and New Guinea, das am 16. September 1975 in die Unabhängigkeit entlassen wurde und seither die Bezeichnung Unabhängiger Staat Papua-Neuguinea trägt. Hingegen steht das ehemalige US-Treuhandgebiet Palau weiterhin unter der faktischen Kontrolle der Vereinigten Staaten.
Foto: Gruppenbild der aus Eingeborenen Papuas gebildeten Polizeitruppe zu Zeiten der deutschen „Neuguinea-Kompagnie“ 1897:
Die deutsche Herrschaft beendete die blutigen Stammeskriege und die weit verbreitete Praxis des Kannibalismus