Deutscher Presserat erteilt Rekordzahl an Rügen
BERLIN. Der Deutsche Presserat hat im vergangenen Jahr so viele Rügen erteilt wie nie zuvor. Das geht aus dem am 28. Februar in Berlin veröffentlichten Jahresbericht hervor. Eine Rüge ist die schärfste Sanktion des Rates. Sie erhalten Print- und Onlinemedien, wenn sie besonders schwer gegen den Pressekodex verstoßen haben. Der Presserat hat demnach im vergangenen Jahr 73 Rügen verhängt. 2022 waren es 47. Der Rat rügte besonders häufig, daß Redaktionen ihre journalistische Sorgfaltspflicht verletzt hatten. Dazu zählten irreführende Überschriften oder mangelnde Recherche. Für solche Verstöße erteilte der Presserat 22mal eine Rüge. Ebenso häufig beanstandete das Gremium, wenn Redaktionen den Persönlichkeits- und Opferschutz mißachtet hatten. Der Presserat erhielt im vergangenen Jahr 1.850 Einzelbeschwerden. Im Vorjahr waren es 1.733. Der Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien und ihrer Online-Auftritte in Deutschland. Anhand von Beschwerden überprüft er die Einhaltung ethischer Regeln im Journalismus. (idea/JF)
www.presserat.de/presse.html
RBB verklagt frühere Programmdirektorin
HALLE/BERLIN. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat erstmals eine frühere Führungskraft auf Rückzahlung von Ruhegeld verklagt. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Wochenendausgabe). Die bis November 2023 getätigten Überweisungen an die 2016 ausgeschiedene Programmdirektorin Claudia Nothelle seien „sittenwidrig“, sagte RBB-Anwalt René Weißflog vorigen Freitag bei einer Güteverhandlung am Arbeitsgericht Berlin, die ergebnislos zu Ende ging. Der RBB fordert von der heutigen Journalistikprofessorin der Hochschule Magdeburg-Stendal zunächst für die Zeit von Januar bis September 2020 die Rückzahlung von 86.544 Euro plus Sozialabgaben. Laut Weißflog stehen weitere Forderungen für die Jahre 2021, 2022 und 2023 im Raum. Damit dürfte es um eine Summe von rund 400.000 Euro gehen. „Hier reden wir über eine Verschwendung von Gebührengeldern“, begründete Sender-Anwalt Weißflog den Schritt. Es handle sich um die erste Klage dieser Art. Nothelles Anwalt Jochen Keilich sagte, seine Mandantin sei auf das Geld angewiesen: „Es geht darum, daß sie ihren Lebensunterhalt sichern muß.“ Claudia Nothelle war beim RBB von 2009 bis 2016 Programmdirektorin. Sie verließ die öffentlich-rechtliche Anstalt nach Amtsantritt der neuen Intendantin Patricia Schlesinger. (JF)
Aufgelesen
„Nach meiner Überzeugung wäre die Entscheidung der Rundfunkanstalten, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, ein Pyrrhussieg, weil die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darunter weiter leiden würde. Ich werbe für einen gemeinsamen Reformweg, der hilft, verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.“
Sachsens Staatskanzleichef Oliver Schenk im Mediennewsletter Meedia 4. März 2024