In der Schweiz liegt die umlagefinanzierte Mindestrente bei 14.700 Franken pro Jahr, das sind umgerechnet 1.277 Euro monatlich; die Maximalrente aus der zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragenen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) liegt derzeit bei 29.400 Franken – das wären 2.553 Euro. Zudem gibt es eine obligatorische betriebliche Pensionskasse, die zusammen mit der AHV 60 Prozent des letzten Einkommens absichern soll. Dennoch haben die Schweizer am Sonntag für eine 13. AHV-Monatszahlung – also eine Erhöhung von 8,3 Prozent – gestimmt und gleichzeitig eine Erhöhung des Rentenalters von 65 auf 66 abgelehnt.
Ob das Rentenplus über höhere AHV-Beiträge, Steuern oder die Gewinne der Schweizerischen Nationalbank finanziert wird, ist noch unklar. Aber spätestens 2026 muß die 13. AHV-Zahlung erfolgen – eine Volksabstimmung sticht jeden Parlamentsbeschluß aus. In Österreich gibt es 14mal jährlich „Pension“; der Beitragssatz liegt bei 22,8 Prozent, wovon die Beschäftigten nur 10,25 Prozent zu zahlen haben. Dafür liegt das Rentenniveau aber bei etwa 75 Prozent des früheren Arbeitseinkommens. Von solchen Altersbezügen können die meisten Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in Deutschland, die künftig erst mit 67 abschlagsfrei in Ruhestand gehen können, nur träumen. Und trotz der niedrigen GRV-Renten werden immer mehr Steuern fällig: Wer 2023 in Rente ging, muß bei einer Durchschnittsrente von 1.470 Euro brutto nicht nur 8,85 Prozent Sozialabgaben, sondern auch Einkommensteuer abführen, so daß nur 1.300 Euro netto aufs Konto überwiesen werden. Bei 1.500 Euro netto werden jährlich 463 Euro Steuern fällig, bei 1.800 Euro netto sind es jährlich 1.098 Euro.
Künftig wird es nicht besser: Das Versprechen der Ampel-Regierung, das GRV-Rentenniveau bei 48 Prozent – es würde ohne Reform nach 45,4 Prozent des Durchschnittseinkommens sinken – zu „stabilisieren“, ist angesichts der viel höheren Rentenzahlungen in der Schweiz und Österreich nur ein Witz. Denn die Pläne sehen vor, dafür den GRV-Satz bis 2035 schrittweise von 18,6 auf 22,3 Prozent eines Bruttolohns zu erhöhen und zusätzlich 200 Milliarden Euro für ein beitragstabilisierendes „Generationenkapital“ an der Börse zu investieren.