© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 11/24 / 08 März 2024

Meldungen

Klatsche für die bürgerlichen Parteien

BERN. Erstmals hat eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung einer linksgerichteten Initiative per Volksentscheid zugestimmt. Auf Betreiben der Gewerkschaften wurde  eine 13. Rentenzahlung am vergangenen Sonntag mit 58,2 Prozent der Stimmen angenommen. Kommentatoren sprachen von einer Sensation, weil noch nie seit Einführung des Initiativrechts vor mehr als 130 Jahren eine linke Volksinitiative zum Sozialausbau erfolgreich war. Mit der Zustimmung erhöht sich die Jahresrente aus der staatlichen Rentenkasse AHV um 8,3 Prozent. Die Regierung sowie das Parlament hatten das Vorhaben zuvor als zu teuer abgelehnt. Die SVP bedauert das Ja zur AHV-Initiative. „Die unseriösen Versprechen der Gewerkschaften bringen die AHV und die Bundesfinanzen in massive Schwierigkeiten. Die 13. AHV-Rente vergrößert das Finanzloch bei der AHV um fünf Milliarden Franken – pro Jahr! Die dafür nötigen höheren Steuern und Lohnabzüge haben die Linken zu verantworten. Wie immer muß der Mittelstand für die linke Politik büßen“, so die SVP. Doch die Kassen des Bundes seien jetzt schon leer. Die Asylausgaben explodierten, der Schuldenberg erreiche eine Rekordhöhe von über 140 Milliarden Franken und 2027 rechne der Bund bereits mit über drei Milliarden Franken Defizit. „Gleichzeitig verschleudert Mitte-links Milliarden Franken ins Ausland: Asyl und Status S (4 Milliarden) für Ukrainer, Entwicklungshilfe (rund 4 Milliarden pro Jahr), Ukraine (6 Milliarden geplant). Diese Verwahrlosung der Politik hat dazu geführt, daß die 13. AHV-Rente auf breite Zustimmung stieß“, argumentierte die SVP und führte fort: „Diese Entwicklung ist fatal – insbesondere angesichts der leeren Bundeskasse. Deshalb ist klar: Die Geldverschwender von Mitte-links müssen jetzt gestoppt werden. Das Asyl-Chaos ist zu stoppen, die Entwicklungshilfe zu kürzen und der Status S aufzuheben.“ (chs)

 Kommentar Seite 10




Colorado muß Trump zur Wahl zulassen

Washington d.c. Der Oberste Gerichtshof der USA hat den Bundesstaat Colorado dazu verpflichtet, Ex-Präsident Donald Trump an den Vorwahlen teilnehmen zu lassen. Trump hatte Einspruch gegen eine Entscheidung des Gerichts von Colorado eingelegt, ihn von der Vorwahl in ihrem Bundesstaat auszuschließen. Der Oberste Gerichtshof gab dem republikanischen Politiker recht, wie die New York Times berichtet. Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs haben einzelne Bundesstaaten nicht das Recht, Präsidentschaftskandidaten von der Wahl auszuschließen. Colorado hatte sich auf den dritten Absatz des Zusatzartikels 14 der amerikanischen Verfassung berufen. Demnach kann niemand Präsident werden, der zuvor bereits einmal unter Eid stand und dabei versuchte, die amerikanische Regierung zu stürzen. Lediglich der Kongreß könne diesen Zusatzartikel umsetzen, entschied der Gerichtshof. Im Dezember hatte das Oberste Gericht Colorados entschieden, Trump sei aufgrund seiner Rolle im sogenannten Sturm auf das Kapitol vom Januar 2021 für das Präsidentenamt ungeeignet. Auch in anderen Bundesstaaten hatten Trump-Gegner versucht, ihn von der Wahlliste streichen zu lassen. Eine Richterin in Illinois hatte den Ex-Präsidenten zunächst von der Vorwahl ausgeschlossen – ihre Entscheidung später allerdings wieder ausgesetzt. (lb)