Demokratiefördergesetz wohl verfassungswidrig
berlin. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags ist zum Ergebnis gekommen, daß das geplante Demokratiefördergesetz verfassungswidrig sein könnte. Ziel dieses Gesetzes soll es laut Bundesregierung sein, „zivilgesellschaftliche Initiativen, die sich für Demokratie und gegen Extremismus einsetzen, verläßlich zu fördern“. Es liege in der Verantwortung des Staates, „aktiv für den Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten“. Die Bundestagsjuristen bezweifeln jedoch eine Zuständigkeit des Bundes für solche Maßnahmen. Es bestehe die Gefahr eines Eingriffs in die gesetzgeberischen Kompetenzen der Länder. Politische Bildung als Teil der im Artikel 74 des Grundgesetzes definierten öffentlichen Fürsorge beziehe sich nur auf Jugendliche. „Das Gutachten bestätigt meine von Anfang an vorgetragenen Bedenken“, sagte die FDP-Rechtspolitikerin Linda Teuteberg der Bild-Zeitung. Der freiheitliche Rechtsstaat respektiere die Vielfalt, die er vorfindet und wolle „die Gesellschaft nicht gestalten“. Zudem würde „statt Vielfalt linkslastige Einfalt gefördert“, monierte Teuteberg. Unterdessen hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus erneut die Verabschiedung des geplanten Demokratiefördergesetzes gefordert. Notwendig seien stabile Unterstützungsstrukturen für Vereine, „die sich vor Ort für ein demokratisches Miteinander und Vielfalt“ einsetzten, sagte die Grünen-Politikerin auf dem brandenburgischen Landesparteitag in Cottbus. (kuk)
Diäten für Mitglieder des Bundestages steigen
BERLIN. Die Abgeordneten des Bundestages können sich auf kräftig steigende Diäten freuen. Ab 1. Juli legen die Diäten der Parlamentarier um sechs Prozent zu, berichtete zuerst die Bild-Zeitung. Ein normaler Bundestagsabgeordneter erhält dann mindestens 11.226 Euro im Monat. Hinzu kommen steuerfreie Kostenpauschalen von mehreren tausend Euro im Monat, deren Verwendung nicht geprüft wird. Zuletzt stiegen die Diäten 1996 so stark an. Über das größte Plus kann sich Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) freuen. Sie erhält künftig 22.454 Euro, was einem Zuwachs von 1.271 Euro entspricht. Zum Vergleich: US-Präsident Joe Biden verdient mit umgerechnet rund 30.000 Euro im Monat nicht viel mehr. Die Vizepräsidenten des Bundestags erhalten künftig 16.840 Euro und die zahlreichen Ausschußvorsitzenden 12.911 Euro. Nimmt man nur die Grundpauschale, kosten die Abgeordneten den Steuerzahler damit mehr als 8,2 Millionen Euro im Monat. Doch nicht nur die Diäten steigen, auch die späteren Pensionen ziehen kräftig an. Künftig erhält jeder Bundestagsabgeordnete für ein Jahr im Bundestag eine garantierte Pension von 280,68 Euro. Wer als Abgeordneter die kommenden acht Jahre im Parlament sitzt, bekommt später mindestens 2.240 Euro. Die Durchschnittsrente in Deutschland nach 45 Versicherungsjahren beträgt etwa 1.500 Euro. Eine gesonderte Abstimmung über die Diätenerhöhung wird nicht stattfinden. Der Bundestag beschloß 2021, daß eine jährliche automatische Anpassung auf Basis der Lohndaten des Statistischen Bundesamts vorgenommen wird. Der Bund der Steuerzahler kritisierte das Verfahren. „Mit diesem Vollautomatismus findet keine Diskussion, keine Aussprache oder Erklärung der Abgeordneten im Bundestag gegenüber der Bevölkerung statt“, monierte dessen Präsident Reiner Holznagel gegenüber der dpa. (ho)
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