MDR sucht im Wahlkampf Rat beim Verfassungsschutz
MAGDEBURG. Der MDR holt sich Rat für die Wahlkampfberichterstattung beim Verfassungsschutz (VS). Wie der Handelsblatt-Korrespondent Norbert Häring in seinem Blog enthüllt, fänden demnächst „beim MDR Hintergrundgespräche der Redaktion mit den VS-Präsidenten von Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt statt“. Gegenüber „Apollo News“ bestätigten Sender und Geheimdienst dies, wollten aber nichts zu den Inhalten sagen. Augenscheinlich geht es um die AfD, die in den Ländern laut Umfragen auf Platz eins oder zwei liegt. Dieses Jahr sind Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen; 2026 in Sachsen-Anhalt. Der VS stuft die dortigen AfD-Landesverbände als „gesichert rechtsextrem“ ein. (fh)
KEF empfiehlt höhere Rundfunkgebühr
BERLIN. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) hat sich dafür ausgesprochen, den Rundfunkbeitrag 2025 auf monatlich 18,94 Euro zu erhöhen – 58 Cent mehr also. „Damit liegt die Beitragsentwicklung deutlich unterhalb der aktuellen Inflationsrate“, betonte KEF-Chef Martin Detzel. Die Erhöhung stelle einen Kompromiß mit ARD, ZDF und Co. dar. Diese hatten eine halbe Milliarde Euro pro Jahr mehr verlangt. Zuletzt hatten sich alle Fraktionen des Brandenburger Landtags außer den Grünen gegen eine Erhöhung des Beitrags ausgesprochen. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sehe „keine Akzeptanz bei den Brandenburgern“ dafür. Der RBB-Skandal müsse erst aufgearbeitet werden. Unklar ist, ob die Länder ein wirksames Veto einlegen können. 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht Sachsen-Anhalts Gegenstimme kassiert. (kuk)
Einstweilige Verfügung gegen „Correctiv“
HAMBURG. Das Landgericht Hamburg hat am Dienstag eine einstweilige Verfügung gegen „Correctiv“ erlassen. Infolge der Klage des Vorträgers Ulrich Vosgerau, bei der medial skandalisierten Konferenz in Potsdam, ließ das Gericht die Aussage verbieten: Vosgerau halte den Vorschlag, „man könne vor den kommenden Wahlen ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen, für denkbar: Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit“. Vosgerau hatte in seinem Antrag geltend gemacht, ein massenhaftes Vorgehen gerade nicht befürwortet zu haben. „Correctiv“ konnte die Behauptung nicht belegen. Damit habe der Antragsteller das Recht auf Unterlassung. In anderen Punkten folgte das Gericht der Anklage nicht. (mp)
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Aufgelesen
„Das Thema KI eignet sich nicht so gut für Polarisierungen und Verkürzungen – auch wenn es natürlich immer ein paar Schreihälse und Gepolter gibt.“
Alena Buyx, Chefin des Deutschen EthikÂrats, am 20. Februar im Interview mit der Kom-munikationsplattform turi2