Urteil: âEntwaffnungâ von AfD-Mitglied rechtswidrig
weimar. Das Oberverwaltungsgericht ThĂŒringen hat die Aberkennung der waffenrechtlichen Erlaubnisse eines AfD-Mitglieds fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt. Mit dem Urteil, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, bestĂ€tigten die Richter eine Entscheidung der Vorinstanz (JF 34/23). Auch das Verwaltungsgericht Gera hatte im vergangenen August geurteilt, daĂ die alleinige Mitgliedschaft in der AfD, auch wenn sie wie in ThĂŒringen vom Landesamt fĂŒr Verfassungsschutz als âgesichert rechtsextremâ eingestuft wird, nicht ausreiche, Waffenbesitzkarten einzuziehen. Mit dem Weimarer Urteil bekam der KlĂ€ger, ein SportschĂŒtze, in letzter Instanz recht. Das unterlegene ThĂŒringer Ministerium fĂŒr Inneres und Kommunales hatte dem Mann unter Verweis auf seine Parteimitgliedschaft die waffenrechtliche ZuverlĂ€ssigkeit abgesprochen. Diesem Bescheid, so die Richter, fehle es jedoch âan der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erforderlichen Feststellung einer waffenrechtlich relevanten, kĂ€mpferisch-aggressiven Haltung des AfD-Landesverbandes in ThĂŒringenâ. (ho)
Bundestag stimmt fĂŒr Cannabis-Legalisierung
BERLIN. Der Bundestag hat eine Legalisierung von Cannabis unter Auflagen beschlossen. Das von der Ampel-Koalition entworfene Gesetz sieht vor, daĂ jeder Erwachsene ab dem 1. April bis zu 50 Gramm der Substanz zu Hause und bis zu 25 Gramm in der Ăffentlichkeit besitzen darf. Ebenfalls erlaubt werden der Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen sowie der öffentliche Konsum, auĂer in der NĂ€he von Schulen und SportstĂ€tten. Der Verkauf bleibt hingegen vorerst verboten. Stattdessen soll die Freigabe der Substanz ab dem 1. Juli in nichtkommerziellen Vereinen von bis zu 500 Mitgliedern erfolgen. Das Gesetz ermöglicht zudem, sĂ€mtliche Urteile wegen des Besitzes oder Eigenanbaus aus dem Bundeszentralregister löschen zu lassen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plĂ€dierte fĂŒr die Zustimmung zum Entwurf und nannte die derzeitige Rechtslage âin keiner Weise akzeptabelâ. Die Legalisierung und Enttabuisierung des Cannabiskonsums seien der richtige Weg, um den Schwarzmarkt einzudĂ€mmen und die Jugend zu schĂŒtzen. Deutliche Kritik kam von der Unionsfraktion im Bundestag. âDas ist ein Konjunkturprogramm fĂŒr die organisierte KriminalitĂ€tâ, mahnte Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt (CDU). Der BeschluĂ sei âvöllig unnötig und verworrenâ. Der AfD-Abgeordnete Jörg Schneider beklagte, daĂ der Schwarzmarkt noch mehrere Monate gebraucht werde, um die Nachfrage zu befriedigen: âDas wird noch dreckiger sein als das, was wir heute haben.â Dagegen merkte Kirsten Kappert-Gonther von den GrĂŒnen an, eine weitere Kriminalisierung wĂŒrde die Risiken des Konsums verschĂ€rfen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Kristine LĂŒtke, sprach von einem âhistorischen Wendepunktâ und betonte die Eigenverantwortung der Konsumenten. (wp/kuk)
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