© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 10/24 / 01. März 2024

Meldungen

Urteil: „Entwaffnung“ von AfD-Mitglied rechtswidrig 

weimar. Das Oberverwaltungsgericht ThĂŒringen hat die Aberkennung der waffenrechtlichen Erlaubnisse eines AfD-Mitglieds fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt. Mit dem Urteil, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, bestĂ€tigten die Richter eine Entscheidung der Vorinstanz (JF 34/23). Auch das Verwaltungsgericht Gera hatte im vergangenen August geurteilt, daß die alleinige Mitgliedschaft in der AfD, auch wenn sie wie in ThĂŒringen vom Landesamt fĂŒr Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird, nicht ausreiche, Waffenbesitzkarten einzuziehen. Mit dem Weimarer Urteil bekam der KlĂ€ger, ein SportschĂŒtze, in letzter Instanz recht. Das unterlegene ThĂŒringer Ministerium fĂŒr Inneres und Kommunales hatte dem Mann unter Verweis auf seine Parteimitgliedschaft die waffenrechtliche ZuverlĂ€ssigkeit abgesprochen. Diesem Bescheid, so die Richter, fehle es jedoch „an der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erforderlichen Feststellung einer waffenrechtlich relevanten, kĂ€mpferisch-aggressiven Haltung des AfD-Landesverbandes in ThĂŒringen“. (ho)




Bundestag stimmt fĂŒr Cannabis-Legalisierung 

BERLIN. Der Bundestag hat eine Legalisierung von Cannabis unter Auflagen beschlossen. Das von der Ampel-Koalition entworfene Gesetz sieht vor, daß jeder Erwachsene ab dem 1. April bis zu 50 Gramm der Substanz zu Hause und bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit besitzen darf. Ebenfalls erlaubt werden der Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen sowie der öffentliche Konsum, außer in der NĂ€he von Schulen und SportstĂ€tten. Der Verkauf bleibt hingegen vorerst verboten. Stattdessen soll die Freigabe der Substanz ab dem 1. Juli in nichtkommerziellen Vereinen von bis zu 500 Mitgliedern erfolgen. Das Gesetz ermöglicht zudem, sĂ€mtliche Urteile wegen des Besitzes oder Eigenanbaus aus dem Bundeszentralregister löschen zu lassen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plĂ€dierte fĂŒr die Zustimmung zum Entwurf und nannte die derzeitige Rechtslage „in keiner Weise akzeptabel“. Die Legalisierung und Enttabuisierung des Cannabiskonsums seien der richtige Weg, um den Schwarzmarkt einzudĂ€mmen und die Jugend zu schĂŒtzen. Deutliche Kritik kam von der Unionsfraktion im Bundestag. „Das ist ein Konjunkturprogramm fĂŒr die organisierte KriminalitĂ€t“, mahnte Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt (CDU). Der Beschluß sei „völlig unnötig und verworren“. Der AfD-Abgeordnete Jörg Schneider beklagte, daß der Schwarzmarkt noch mehrere Monate gebraucht werde, um die Nachfrage zu befriedigen: „Das wird noch dreckiger sein als das, was wir heute haben.“ Dagegen merkte Kirsten Kappert-Gonther von den GrĂŒnen an, eine weitere Kriminalisierung wĂŒrde die Risiken des Konsums verschĂ€rfen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Kristine LĂŒtke, sprach von einem „historischen Wendepunkt“ und betonte die Eigenverantwortung der Konsumenten. (wp/kuk)

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