Union: Einreiseverbot für „gefährliche Ausländer“
BERLIN. Die Unionsfraktion im Bundestag hat gefordert, Aufenthaltsverbote für „gefährliche Ausländer“ auch dann zu ermöglichen, wenn diese zuvor noch nie in Deutschland waren. Derzeit darf ein solches Verbot nur gegen Personen verhängt werden, die sich bereits im Bundesgebiet aufhalten und ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben wurden. „Für einen souveränen Staat sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, die Einreise von gefährlichen Personen aus dem Ausland untersagen zu dürfen, etwa bei politischen und religiösen Extremisten“, begründete die Union ihren Vorstoß in einem Gesetzentwurf für den Bundestag. Nach einer neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei laut der Fraktion ein Einreise- und Aufenthaltsverbot „nämlich nur dann möglich, wenn der Ausländer zu einem früheren Zeitpunkt bereits in Deutschland war und hier ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben wurde“. Als Beispiel führte sie den Auftritt eines hochrangigen Taliban-Beamten in einer Kölner Ditib-Moschee an. Der Mann sei legal nach Deutschland eingereist, da er über ein niederländisches Schengen-Visum verfügte. „Die Bundesregierung hat bislang keine Absicht erkennen lassen, diese Lücke schließen zu wollen“, kritisierte die Unionsfraktion in ihrem Antrag. „Die Verhängung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes ist in den Fällen, in denen eine Ausweisung möglich ist, unstreitig zulässig und auch geboten, um die Sicherheit Deutschlands zu bewahren.“ Über den Gesetzentwurf soll voraussichtlich Mitte März im Bundestag diskutiert werden. (kuk)
Rotes Meer: Bundestag stimmt fĂĽr Marineeinsatz
berlin. Der Bundestag hat grünes Licht für die Beteiligung der Deutschen Marine an der EU-geführten Operation „Eunavfor Aspides“gegeben. Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich für einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung. Die Mission soll eine der wichtigsten Routen für die internationale Handelsschiffahrt im Roten Meer vor Angriffen der jemenitischen Huthi-Rebellen schützen. „Über diese mit am stärksten befahrene Seeverbindungslinie der Welt transportieren Schiffe Güter zwischen Asien und Europa, darunter einen Großteil aller Energielieferungen für Europa“, heißt es im Antrag des Kabinetts. Der wirtschaftliche Schaden – auch für Deutschland – durch die Angriffe der Huthis sei erheblich. Die Wiederherstellung der Freiheit der Schiffahrt erfordere „einen militärischen Einsatz im gemeinsamen Vorgehen mit Partnern und Verbündeten“, so die Begründung. Die deutsche Fregatte Hessen ist bereits auf dem Weg ins Einsatzgebiet (JF 8/24). Marine-Inspekteur Jan Christian Kaack sprach in diesem Zusammenhang vom „ernsthaftesten Einsatz“ deutscher Seestreitkräfte seit Jahrzehnten. Bis auf die Gruppen von Linke und Bündnis Sahra Wagenknecht stimmten die anwesenden Abgeordneten aller Fraktionen inklusive der AfD mehrheitlich für die Mission. Das Mandat ist bis Ende Februar 2025 befristet. Die Bundesregierung beziffert die Kosten für den Einsatz im vorgegebenen Zeitraum mit voraussichtlich knapp 56 Millionen Euro. Als völkerrechtliche Grundlage des Mandats gelten neben Resolutionen des UN-Sicherheitsrates das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschiffahrt sowie das Selbstverteidigungsrecht zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf eigene oder fremde Schiffe und Besatzungen. (vo)