© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 10/24 / 01. März 2024

LĂ€ndersache: Sachsen-Anhalt
Ministerin gegen Mitteldeutschen Rundfunk
Paul Leonhard

Im Fall der Privatschulen ist Sachsen-Anhalts Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) der Befreiungsschlag gelungen. Das Ministerium zahlt nach jahrelangen Diskussionen und Klagen wegen zu niedrig angesetzter Finanzhilfe in mehr als 150 FĂ€llen 26 Millionen Euro nach. Damit sei in „nahezu allen“ FĂ€llen eine außergerichtliche Einigung erzielt worden, so ein Ministeriumssprecher. DafĂŒr kocht derzeit eine andere Sache hoch, die der Ministerin gefĂ€hrlich werden kann. Erste RĂŒcktrittsforderungen gibt es bereits.

„Eine Ministerin, die AufklĂ€rung zu verhindern versucht, ist untragbar“, so Susan Sziborra-Seidlitz, Landtagsabgeordnete der GrĂŒnen und Mitglied im Bildungsausschuß. Sollte sich der Verdacht der Datenlöschung erhĂ€rten, mĂŒsse Feußner „unverzĂŒglich zurĂŒcktreten oder vom MinisterprĂ€sidenten entlassen werden“. Gemeint ist eine umstrittene Stellenausschreibung und der Umgang mit dieser. Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen 2022 hatte Feußners Ministerium eine Stellenanzeige veröffentlicht. MerkwĂŒrdig war vor allem die sehr kurze Bewerbungsfrist, die bereits wenige Tage spĂ€ter, zum 28. Dezember, endete.

Schnell stand das GerĂŒcht im Raum, der mit einem Einstiegsgehalt von mehr als 6.000 Euro brutto dotierte Job sei bereits zuvor einem Bewerber zugesagt worden, was das Ministerium bis heute bestreitet. Aber es tauchten angebliche Beweise dafĂŒr auf, ein E-Mail-Verkehr, der dann seltsamerweise wieder spurlos von den Ministeriumsrechnern verschwand – falls er denn je existiert hat.

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtet von „Angaben“, die nahelegen, daß „Daten zur umstrittenen Besetzung einer Stabsstelle gelöscht worden sein könnten“. Ist der Sender jedoch einer FĂ€lschung aufgesessen? Glaubt man dem Ministerium, dann ist der in der Berichterstattung nun skizzierte Sachverhalt „konstruiert, mit dem Ziel, die Hausleitung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums fĂŒr Bildung zu beschĂ€digen und den Vorgang zu skandalisieren.“ Die Berichterstattung setze sich aus Behauptungen, Mutmaßungen und Unterstellungen zusammen und entbehre jeglicher Grundlage. Ministerin Feußner spricht von einer „von Haß und Unwahrheiten getriebenen Hetzkampagne“, der sie und ihr Haus ausgesetzt sei.  „Nach mehreren Briefen unbekannter Absender, vielen GerĂŒchten, Unterstellungen und Skandalisierungen sowie einer gefĂ€lschten E-Mail ist das Maß nun voll“. Ihr StaatssekretĂ€r teilte mit, daß die „beiden genannten Mitarbeiter versichern, weder diese E-Mail empfangen noch gesendet oder gelöscht zu haben“. Auch die Haus-IT habe die Existenz derartiger Mails nicht belegen können. Der betreffende Beamte, gegen den ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, werde eine eidesstattliche ErklĂ€rung abgeben, daß er eine derartige E-Mail weder empfangen, noch versendet oder gelöscht hat, kĂŒndigte das Ministerium an. 

Den Einsatz eines externen Sonderermittlers mit datenforensischer Expertise zur AufklĂ€rung des Sachverhalts, wie von den GrĂŒnen gefordert,  lehnt die Ministerin ab, auch eine eidesstattliche Versicherung. Allerdings ermittelt bereits seit Dezember ein Generalstaatsanwalt aus Naumburg.