Correctiv reagiert auf eidesstattliche Erklärungen
BERLIN. Das linke Rechercheportal „Correctiv“ hat mit einer Drohung auf die Abgabe von sieben eidesstattlichen Versicherungen gegen seine Berichterstattung reagiert. Gründer David Schraven schrieb auf X: „Wir haben kein Problem damit, sieben Leute zu überführen.“ Er weise „freundlich“ darauf hin, daß die Abgabe von falschen eidesstattlichen Versicherungen strafbar sei. Der Medienrechtler Carsten Brennecke hatte zuvor angekündigt, gegen Behauptungen von „Correctiv“ gerichtlich vorzugehen. Denn „gleich sieben Teilnehmer des Potsdam-Treffens versichern an Eides statt, daß die ‘Correctiv‘-Wertung, dort sei über die Ausweisung deutscher Staatsbürger oder eine Ausweisung nach rassistischen Kriterien gesprochen worden, falsch sei“. „Correctiv“ hat inzwischen mehrfach seine Wortwahl korrigiert. So wurde das Wort „Deportation“ aus einer Ankündigung über ein Buch zur AfD gestrichen, wie der ÖRR-Blog aufgedeckte. Die Generalbundesanwaltschaft hat unterdessen eine Prüfung eingeleitet, ob die Teilnehmer des „Geheimtreffens“ wegen „Hochverrat“ belangt werden können. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte die Behörde nach einer Strafanzeige einer Privatperson darum ersucht, berichtet der Tagesspiegel. Die Teilnehmer des Potsdamer Treffens hätten Hochverrat nach Paragraph 81 des Strafgesetzbuches begangen, lautet der Vorwurf. Dieser sieht in schweren Fällen eine Mindeststrafe von zehn Jahren vor, wenn bewiesen ist, daß Angeklagte „mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland“ gefährden oder die „verfassungsmäßige Ordnung“ abschaffen wollten. (fh/ho/mp)
Satire-Imker sticht Böhmermann aus
DRESDEN. Das Landgericht Dresden hat eine Klage des ZDF-Moderators Jan Böhmermann gegen die Verwendung seines Gesichts für eine Honigwerbung zurückgewiesen. Der sächsische Imker Rico Heinzig darf also mit dem Gesicht und dem Namen des Prominenten werben. Das satirische Vorgehen des Bienenzüchters verletze nicht die Persönlichkeitsrechte des öffentlich-rechtlichen Fernsehstars, urteilte Richterin Heike Kremz laut Tagesspiegel. Solange die Verwendung des Gesichts „dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen“ sei und „berechtigte Interessen des Abgebildeten nicht verletzt“ würden, sei es auch ohne Einwilligung erlaubt. Heinzigs Honig-Werbung knüpfe direkt an eine Sendung von Böhmermann an. Mittlerweile hat Heinzigs „MyHoney“ das Produkt trotzdem vom Markt genommen. Böhmermann hatte den Imker in einer Sendung öffentlich attackiert. Heinzig startete seine Werbung als Reaktion darauf. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muß Böhmermann laut Landgericht Dresden die Kosten des Verfahrens tragen. Ob der Streit in die nächste Instanz am Oberlandesgericht Dresden geht, ist derzeit noch offen. (lb)
Aufgelesen
„Wenn die Öffentlich-Rechtlichen die Gebühren jetzt noch weiter erhöhen, verlieren sie die Akzeptanz der Gesellschaft.“
ProSiebenSat.1-Vorstandschef Bert Habets im „FAZ“-Interview