© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 08/24 / 16. Februar 2024

Meldungen

Bundesanwalt ermittelt vor allem gegen Islamisten

BERLIN. Neue Verfahren gegen islamistischen Terrorismus haben im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Insgesamt wurden 476 Verfahren durch die Generalbundesanwaltschaft (GBA) eingeleitet, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Hess hervorgeht, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. Demnach verdoppelte sich die Anzahl im Vergleich zu 2022. Gegen Rechtsextremismus eröffnete die GBA 29 Verfahren, im Bereich Linksextremismus waren es fünf. AfD-Innenexperte Martin Hess zeigte sich entsetzt über den rapiden Anstieg der Verfahren im Phänomenbereich Islamismus. „Er ist die größte Gefahr für unsere Sicherheit und nicht etwa der Rechtsextremismus, wie Innenministerin Nancy Faeser (SPD) stets behauptet“, sagte er der JF. (sv)





Deutsche Fregatte soll Handelsschiffe schützen 

Wilhelmshaven. Die Fregatte „Hessen“ ist vergangene Woche in Richtung Rotes Meer ausgelaufen. Das für Geleitschutz und Seeraumkontrolle ausgestattete Kriegsschiff soll als Teil der EU-Marinemission „Eunavfor Aspides“ den für die internationale Handelsschiffahrt wichtigen Seeweg gegen Angriffe der von Iran unterstützten Huthi-Rebellen aus dem Jemen schützen. Ein dafür notwendiges Mandat des Bundestags steht noch aus. Es könnte in der kommenden Woche beschlossen werden. Der Inspekteur der Deutschen Marine, Jan Christian Kaack, nannte die Mission den „ernsthaftesten Einsatz einer deutschen Marineeinheit seit vielen Jahrzehnten“. Es gebe aber keine Einheit in den deutschen Seestreitkräften, „die besser vorbereitet, besser ausgebildet und besser dafür ausgestattet ist“, versicherte der Vizeadmiral. Den rund 240 Soldaten an Bord steht unter anderem ein Radar zur Verfügung, das einen Luftraum von der Größe der Nordsee überwachen kann. Außerdem verfügt die „Hessen“ über Flugabwehrraketen mit einer Reichweite von mehr als 160 Kilometern. (vo)





AfD scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutz 

Berlin. Die AfD ist vor dem Berliner Verwaltungsgericht mit einer Klage gegen den Verfassungsschutzbericht 2022 vorerst gescheitert. Die Partei wollte Passagen streichen lassen, in denen es heißt, daß es in der Mitgliedschaft „gegenwärtig schätzungsweise ein extremistisches Personenpotential von etwa 10.000 Personen“ gebe. Die AfD monierte, die Aussagen seien rechtlich und tatsächlich nicht haltbar und mit der im Grundgesetz garantierten Betätigungsfreiheit der Parteien nicht vereinbar. Zudem verstoße die Veröffentlichung gegen das Sachlichkeitsgebot und die Neutralitätspflicht, argumentierte die Partei. Die Richter folgten dem nicht und wiesen im Eilverfahren die Klage zurück. Grundsätzlich sei das Bundesinnenministerium dazu berechtigt, „über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorlägen“, teilte das Gericht mit. Die Berichterstattung gegenüber der Öffentlichkeit sei nicht auf solche Bestrebungen und Tätigkeiten beschränkt, bei denen die Verfassungsfeindlichkeit sicher festgestellt werden könne. Ausreichend seien vielmehr „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte, weshalb auch eine Berichterstattung bereits in der Verdachtsphase zulässig sei“. Dies sei im Fall der AfD gegeben, urteilten die Richter. (ho)