© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 07/24 / 09. Februar 2024

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Urteil: AfD-Jugend kann als „rechtsextrem“ gelten 

KÖLN. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage der AfD gegen die Einstufung der AfD-Jugend als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz abgelehnt. Damit darf die „Junge Alternative“ (JA) als gesichert extremistische Bestrebung behandelt und mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden. Die Kölner Richter bestätigten mit ihrem nun veröffentlichten Beschluß die Einschätzung des Verfassungsschutzes. Die Forderung der JA nach dem „Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand und nach Möglichkeit der Ausschluß ‘ethnisch Fremder‘“ sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dieses kenne „keinen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Volksbegriff“, hieß es vom Verwaltungsgericht Köln. Hinzu komme „eine fortgeführte massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindliche Agitation“. Die pauschale Verdächtigung, Herabwürdigung oder anderweitige Verächtlichmachung von Asylbewerbern widerspreche dem Grundsatz der unantastbaren Menschenwürde. Zudem arbeite die Jugendorganisation auf allen Ebenen gegen das Demokratieprinzip. Beweis dafür sei die „vielfache Gleichsetzung der Bundesrepublik Deutschland mit diktatorischen Regimen, insbesondere dem NS-Regime und der DDR“. Weiterer Anhaltspunkt seien Verbindungen zu als verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen wie der Identitären Bewegung. Bereits 2019 hatte der Verfassungsschutz die AfD-Jugendorganisation als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Im April vergangenen Jahres folgte die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch. Später entschied das Verwaltungsgericht, daß zumindest die öffentliche Bekanntmachung durch den Inlandsgeheimdienst rechtswidrig gewesen sei. Gemeinsam mit ihrer Mutterpartei klagte die JA im Juni 2023 vor dem Verwaltungsgericht Köln. Die Entscheidung der Kölner Richter mache deutlich, daß man es im Fall der Jungen Alternative „mit einer massiven Menschenverachtung, mit Rassismus, mit Haß gegen Muslime und mit Angriffen auf unsere Demokratie“ zu tun habe, äußerte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nach dem Urteil. Dagegen würden die Behörden „auch weiter mit den Mitteln des Rechtsstaats vorgehen“ und „die Instrumente unserer wehrhaften Demokratie“ nutzen. Die JA kündigte an, juristische Schritte gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts zu prüfen. Möglich wäre die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Münster. Für den Bundesvorstand der Parteitnachwuchsorganisation belegt das Urteil einen „politischen Zerstörungswillen von ganz Oben gegen die AfD und die ihr nahestehenden Vereine und Organisationen“. Bei der Entscheidung gehe es um die Vorbereitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. Die Arbeit des Verfassungsschutzes bezeichnete der JA-Vorstand als „eine Farce“, die mit Demokratie nichts gemein habe. Derweil forderte der SPD-Bundestagsabgeordnete Helge Lindh, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. „Die JA ist kein solitärer Verein, sondern eindeutig der Partei AfD auf Bundesebene zuzurechnen“, sagte er dem Spiegel. Den Schritt, ein Parteiverbot zu beantragen, gebiete der „Verfassungspatriotismus“, meinte Lindh. (sv)