Landratswahl Saale-Orla: CDU-Mann gewinnt knapp
ERFURT. Mehrere thüringische Politiker haben sich erleichtert über den Sieg des CDU-Kandidaten Christian Herrgott gegen den AfD-Kontrahenten Uwe Thrum bei der Landratswahl im Saale-Orla-Kreis gezeigt. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) beglückwünschte auf den sozialen Medien den Gewinner. Der CDU-Landesvorsitzende Mario Voigt sprach von einem „Gewinn für das Land“ sowie dem „Erfolg der demokratischen Mitte“. Verloren habe die „Höcke-AfD“ in einer ihrer Hochburgen, merkte der Landtagsabgeordnete an. Innenminister Georg Maier (SPD) zeigte sich ebenfalls erfreut und sagte, damit sei den Rechtsextremisten „auch im ländlichen Thüringen“ ein Stoppsignal gesetzt worden. Dagegen nannte Thüringens AfD-Co-Vorsitzender Stefan Möller die Niederlage seines Kandidaten „bedauerlich“. Das knappe Ergebnis zeige jedoch, daß der Trend weiter zugunsten der AfD gehe, betonte er im Gespräch mit dem regionalen Radiosender MDR Thüringen. In der ersten Runde im Rennen um das Landratsamt im Kreis Saale-Orla hatte der AfD-Landtagsabgeordnete Thrum mit knapp 46 Prozent das beste Ergebnis der vier Kandidaten erzielt. Allerdings verkündeten die ausgeschiedenen Kandidaten ihre Unterstützung für den Christdemokraten Herrgott bei der Stichwahl, die am vergangenen Sonntag stattfand. Herrgott gewann mit rund 52,4 Prozent der Stimmen, AfD-Mann Thrum lag mit geringem Abstand (47,6 Prozent) dahinter. Damit hat es die Partei knapp verpaßt, nach der Wahl von Robert Sesselmann in Sonneberg im vergangenen Sommer einen zweiten Landratsposten im Freistaat zu erringen. (ho/kuk)
Keine Mahnwachen vor Abtreibungspraxen
BERLIN. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, wonach sogenannte „Gehsteigbelästigungen“ als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Bei Verstößen soll ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro drohen. Mit dem Begriff „Gehsteigbelästigungen“ gemeint sind zumeist Versammlungen oder Mahnwachen von Abtreibungsgegnern vor Praxen, die Abtreibungen vornehmen, oder vor entsprechenden Beratungsstellen. In Deutschland hält die christliche Lebensrechtsbewegung „40 Days for Life“ solche Mahnwachen beispielsweise zweimal im Jahr ab. Dabei beten die Teilnehmer in der Regel stillschweigend und zeigen Transparente mit Slogans wie „Sag Ja zum Leben“. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) nannte solche Aktionen in einem ARD-Interview „nicht zumutbar“. Schwangere in Konfliktsituationen hätten das Recht, nicht mit „Haß und Hetze“ konfrontiert zu werden, weshalb eine bundeseinheitliche rechtliche Regelung bei dem Thema „besonders wichtig“ sei. In der Vergangenheit hatte es bereits auf der Kommunal- und Landesebene Versuche gegeben, Mahnwachen der Abtreibungsgegner einzuschränken. Beispielsweise hatte Hessens damalige schwarz-grüne Landesregierung im Jahr 2019 per Erlaß verboten, Frauen vor solchen Praxen und Beratungsstellen während der Öffnungszeiten anzusprechen. Zwei Jahre später ließ das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Verordnung faktisch außer Kraft. Nach Einschätzung der Richter gewährleiste das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Frauen keinen Konfrontationsschutz vor „nicht gewünschten anderen Ansichten“ und stehe somit nicht über der Versammlungsfreiheit. (zit)
Kommentar Seite 2