© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 06/24 / 02. Februar 2024

Verbot für Gehsteigberatungen
Für das Leben anhalten
Paul Cullen

Liest man den Gesetzesentwurf der Familienministerin Lisa Paus, so werden Konfliktschwangere vor Abtreibungseinrichtungen regelhaft von „radikalen Abtreibungsgegnern“ „belästigt“, die diese „belagern“. Die Bundesärztekammer übernimmt dieses Framing und beklagt eine „Behinderung der Arbeit“ ärztlichen Personals.  

Laut Bundesärztekammer kann man in 374 Praxen in Deutschland abtreiben lassen. Gebets- oder stille Mahnwachen sind nur aus Frankfurt am Main, Pforzheim, München und Münster bekannt. „Belästigungen“ finden da nicht statt. Gäbe es sie, so wäre das mediale Echo immens. Laut bisheriger Urteile verletzen solche Wachen die Persönlichkeitsrechte der Frauen nicht; weder für sie noch für medizinisches Personal seien relevante Einschränkungen entstanden. Die von der grünen Ministerin ersehnte „Rechtssicherheit“ besteht also bereits.

Eine klassische Täter-Opfer-Umkehr soll hier Regelungen durchsetzen, für die eine Rechtfertigung fehlt. Moralisierende Anwürfe sollen die echten Bedürfnisse von Mutter und Kind ausblenden und die Meinungsfreiheit einschränken. Eine Wagenburgmentalität soll die eigene Klientel bei der Stange halten. Ungewollt Schwangere haben Besseres verdient. 






Prof. Paul Cullen lehrt Medizin an der Universität Münster. Er engagiert sich im Bundesverband Lebensrecht und im Verein Ärzte für das Leben.