© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 05/24 / 26. Januar 2024

Noch strengere EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche
Prävention kostet uns Freiheit
Dirk Meyer

Am 18. Januar haben sich EU-Parlament und -Rat auf noch strengere Regeln zur Bekämpfung der Geldwäsche verständigt. Im Zentrum steht das Bargeld, mit dem man nicht nur Brötchen oder Gebrauchtwagen, sondern auch Drogen und Waffen kaufen kann. 18 von 27 EU-Mitgliedstaaten haben bereits eine Obergrenze zwischen 500 Euro (Griechenland) und 10.000 Euro (Malta) eingeführt. Nicht so Deutschland. Allerdings ist bei Bankeinzahlungen von mehr als 10.000 Euro ein Herkunftsnachweis erforderlich. Zukünftig sind Bargeldzahlungen EU-weit ab 10.000 Euro verboten. Das wirft verfassungsrechtliche Bedenken auf (Eigentumsfreiheit; Artikel 14 Grundgesetz). Ergänzend gilt ab 3.000 Euro eine Ausweispflicht.

Einer ausgeweiteten Sorgfaltspflicht unterliegen zukünftig Banken, Institute wie der Kryptosektor, Immobilienmakler, Vermögensberater und Kasinos. Anbieter von Luxusgütern, zu denen Juweliere und Uhrenhändler ebenso wie Verkäufer von Privatflugzeugen und Jachten zählen, haben besondere Obacht walten zu lassen. Das Berufsgeheimnis von Anwälten und Notaren wird bei einem begründeten Geldwäscheverdacht aufgehoben. Besondere Regeln gelten ab 2029 für Erstliga-Fußballklubs, die national auch auf die zweite und dritte Liga ausgeweitet werden können. Mit der Begründung eines besseren Informationszugangs für die Zivilgesellschaft muß die „wirtschaftliche Berechtigung“ an einer Firma in den einschlägigen Transparenzregistern ab einem Anteil von 25 Prozent offengelegt werden. Zugang haben aber nur Behörden, Medien oder NGOs.

Im Gegensatz zu einer EU-Richtlinie läßt die Fassung als EU-Verordnung den Mitgliedstaaten keinerlei Spielraum für die Umsetzung. Entsprechend empfiehlt schon ein Papier des Internationalen Währungsfonds von 2017 die Einführung von Bargeldobergrenzen als besten Einstieg in die Bargeldbeseitigung. Eine Verschärfung dürfte eine Frage der Zeit und der Regierungsverhältnisse sein. So enthielt sich die Bundesregierung der Stimme aufgrund von internen Differenzen – was faktisch einer Zustimmung gleichkam. Vielleicht ist das der Preis, um die EU-Antigeldwäschebehörde nach Frankfurt zu holen? Kontrollen und Verbote, die der berechtigen Verhinderung von Geldwäsche dienen sollen, haben ihren Preis – Verlust der Anonymität und die Abwahl des Bargeldes.