Über Jan Böhmermann ist eigentlich jedes Wort zuviel. Doch nun bekam der mit 650.000 Euro jährlich sanft gebettete Establishment-Clown Gelegenheit, seine eigene Medizin zu schmecken – und offenbarte dabei nebenher, was für ein humorloser Spießer in ihm steckt.
Der Chef-Anpinkler der Mainzer Anstalt führte in seiner „Satiresendung“ einen sächsischen Imker vor. Dazu nutzte er ohne Genehmigung ein Werbevideo des Kleinunternehmers aus Meißen. Der erzeugt und vermarktet mit seinem Start-up „MyHoney“ Bienenhonig in der Region und bietet „Bienenpatenschaften“ für Schulen und kommunale Partner an. Böhmermann zog in seiner Sendung über Rico Heinzig (48) her und warf ihm „Beewashing“ vor – abgeleitet von „Greenwashing“, also einem grünen Anstrich, den sich Großunternehmen aus PR-Gründen geben. Der Unternehmer fühlte sich vom ZDF-Zampano ungerecht verkackeiert. Er sagte der Bild-Zeitung: „Er hatte mich in seiner Sendung einfach gezeigt und mir nicht die Möglichkeit gegeben, zu Wort zu kommen. Er zieht mich ungefragt in die Öffentlichkeit und durch den Kakao – ohne daß ich mich wehren kann.“
Doch der sympathische Sachse fand einen Weg, sich zu wehren und nutzte das ZDF-Gesicht für Werbung.
Doch der sympathische Sachse fand einen Weg, sich zu wehren: Er zahlte einfach mit gleicher Münze zurück. Er füllte 250-Gramm-Honiggläser ab und verwendete Böhmermanns Visage als Werbegesicht. Slogan: „Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt“. Darauf erhielt er prompt eine Abmahnung von Böhmermanns Anwälten. Der GEZ-Star „sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt“ und will 20.000 Euro. In einer seiner Sendungen hatte sich ausgerechnet der jetzt so „verletzte“ Fernsehkasper selbst über solche Abmahn-Maschen mokiert: In seiner Moderation beklagte er, daß „Medienanwälte im Auftrag von Mächtigen mit kostenintensiven Klagen drohen“.
Doch vor dem Landgericht Dresden traute sich Böhmi am Dienstag nicht mal, dem Imker in die Augen zu schauen und ließ sich von seinem Anwalt vertreten. Die Richterin schlug eine Einigung vor: Die Honigvermarktung stoppt und Heinzig könne aus dem Beitrag geschnitten werden. Doch der Imker, der seine Aktion als Satire betrachtet und klären will, wie sich TV-Späßchen-Opfer wehren können , will die „Entscheidung“. Diese fällt das Gericht nun am 8. Februar.