Mißbrauch: Fehrs plädiert für Aufarbeitungsgesetz
HAMBURG. Die amtierende EKD-Ratsvorsitzende, Bischöfin Kirsten Fehrs, hat sich in der Diskussion über die Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt im Bereich der Kirchen für ein staatliches Aufarbeitungsgesetz ausgesprochen. „Ich bin unbedingt dafür, weil es uns Standards gibt“, sagte sie in einem Interview in der regionalen Fernsehsendung „Hamburg Journal“ des Norddeutschen Rundfunks. Die Aufarbeitung von Mißbrauchsfällen stehe immer in der Gefahr, Standards nicht zu genügen. Deshalb sei ein Gesetz für die Kirchen und andere Institutionen zentral wichtig, weil es Klarheit schaffe. Wie Fehrs in dem Interview außerdem sagte, sind bisher bundesweit 858 Fälle von sexuellem Mißbrauch in evangelischer Kirche und Diakonie bekannt. Die EKD hat 2020 eine großangelegte Studie über Ausmaße, Mechanismen und systemische Risikofaktoren von sexualisierter Gewalt in der Kirche in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sollen Ende Januar der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Sie rechne damit, daß die Untersuchung eine höhere Zahl von Mißbrauchsfällen ans Licht bringen werde, erklärte Fehrs. Koordinator der Studie ist Professor Martin Wazlawik von der Hochschule Hannover, der sich auf Kinder- und Jugendhilfe spezialisiert hat. Die EKD finanziert sie mit 3,6 Millionen Euro. (idea/JF)
Muslimische Gebete im Unterricht sind verboten
BERLIN. An Schulen in Berlin können öffentliche Gebete von muslimischen Schülern untersagt werden. Das hat die Berliner Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) in einem Rundschreiben an die Schulen des Bundeslandes mitgeteilt. Laut einem Bericht der Berliner Woche schrieb sie darin unter anderem, Gebete seien während des Unterrichts grundsätzlich verboten. „Einem Gebetswunsch während der Unterrichtszeit wird aufgrund der Störung der organisatorischen Abläufe und der Bedeutung der Schulpflicht nicht nachgegeben“, heißt es in dem Schreiben. Die Schüler seien stattdessen „hinsichtlich ihrer Gebetswünsche auf die Pausenzeiten zu verweisen“. Auch in den Pausen könnten öffentliche Gebete allerdings untersagt werden. Dafür sei es „ausreichend, wenn die Verrichtung eines Gebetes objektiv geeignet erscheint, Unfrieden zu stiften“. Ein Verbot sei also gerechtfertigt, „wenn im konkreten Fall zu befürchten steht, daß die Gebetsausübung zu Konflikten führen oder diese verschärfen kann“. Die Schulen müßten muslimischen Schülern auch keinen Gebetsraum zur Verfügung stellen. Andernfalls bestehe nämlich „die begründete Befürchtung, verschiedene religiöse Gruppierungen könnten einen Gebetsraum einfordern“. (idea)
Hannah Herzsprung erhält Bayerischen Filmpreis
MÜNCHEN. Die Schauspielerin Hannah Herzsprung (42) bekommt den Bayerischen Filmpreis als beste Darstellerin. Sie erhält die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung am 19. Januar für ihre Rolle in dem Film „15 Jahre“ (siehe Kritik auf Seite 15 dieser Ausgabe), wie die Bayerische Staatskanzlei am Montag dieser Woche mitteilte. (JF)