© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 02/24 / 05. Januar 2024

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Maut-Debakel: Keine Klage gegen Ex-Minister Scheuer

Berlin. Das Bundesverkehrsministerium wird auf juristische Schritte gegen den ehemaligen Ressortchef Andreas Scheuer (CSU) im Zusammenhang mit der gescheiterten PKW-Maut verzichten. Die hatte der Europäische Gerichtshof 2019 als rechtswidrig gestoppt, woraufhin der Bund 243 Millionen Euro Schadenersatz an mehrere Betreiberfirmen zahlen mußte. Ein von Scheuers Nachfolger Volker Wissing (FDP) in Auftrag gegebenes Expertengutachten kam nun zu dem Ergebnis, trotz der unbestrittenen politischen Verantwortlichkeit des CSU-Politikers für das gescheiterte Projekt bestünden „begründete Zweifel an der Durchsetzbarkeit möglicher Ansprüche“. Daher sieht das Ministerium von einer Klage ab, um weiteren Schaden für den Steuerzahler abzuwenden. (pf)





Soldat erstreitet sich Waffenbesitzkarte  zurück

AACHEN. Das Verwaltungsgericht Aachen hat den Entzug einer Waffenbesitzkarte eines Berufssoldaten für rechtswidrig erklärt. Damit gaben die Richter dem Kläger in seiner Beschwerde recht, daß die Vorwürfe des Militärischen Abschirmdienstes der Bundeswehr (MAD) und der Kreispolizeibehörde in Euskirchen gegen ihn ungerechtfertigt sind. Das Urteil liegt der JUNGEN FREIHEIT vor. Der MAD hatte dem Soldaten 2020 vorgeworfen, ein Rechtsextremist zu sein, da er auf Facebook Beiträge veröffentlichte, die große Nähe zur AfD und Bezüge zur „Neuen Rechten“ aufwiesen. Außerdem höre er die Musik des als rechtsextrem eingestuften Rappers Chris Ares. Im Zuge dessen fand im Februar 2020 ein Gespräch zwischen dem Soldaten und Mitarbeitern des MAD statt. Daraufhin eröffnete die Bundeswehr ein Disziplinarverfahren gegen ihn. Zudem informierte der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalens die Kreispolizeibehörde in Euskirchen, welche im Juli 2022 die Herausgabe der Waffenbesitzkarte forderte. Dagegen klagte der Soldat im August 2022. Er argumentierte, die Polizeibehörde hätte sich mit dem Verhör beim MAD nicht ausreichend beschäftigt. So habe die Behörde schon das Datum des MAD-Gesprächs nicht korrekt angegeben. Statt 2022, wie behauptet, fand es bereits 2020 statt. Damit sei die Polizei in Euskirchen ihrer Verpflichtung, die Vorwürfe zu prüfen, nicht nachgekommen. Weiter seien dem Kläger im Gespräch mit dem Geheimdienst verfassungsrechtliche Fragen gestellt worden, welche er als Laie möglicherweise mißverständlich beantwortet haben könne, argumentierte der Anwalt des Soldaten. Die Einstufung als Rechtsextremist durch die Behörde lehne er ab. Dieser Argumentation folgten auch die Richter. So konnte das Gericht in von den Behörden als Beweis angeführten Beiträgen in sozialen Netzwerken keine rechtsextremen Inhalte feststellen. Zudem sei das Hören von Musik nicht ausreichend für die Einstufung als Rechtsextremist. Eine „Bestrebung gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ sei bei dem Soldaten ebenfalls nicht feststellbar. Demnach bestehe für die Entscheidung „keine Rechtsgrundlage“, urteilte das Gericht. Die Behörde kann gegen das Urteil in Berufung gehen. (sv)