Staatsangehörigkeit an Bekenntnis knüpfen
BERLIN. Die Ampelkoalition hat angekündigt, den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit künftig an ein ausdrückliches Bekenntnis zur „historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft“ zu verknüpfen. Dieses Bekenntnis soll schriftlich erfolgen und sei eine „insgesamt rechtssichere Lösung“, sagte der SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese. Zuvor hatte die Regierungskoalition darüber nachgedacht, von Einwanderern, die die Staatsbürgerschaft erlangen wollen, ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels zu verlangen. Sachsen-Anhalt hatte eine derartige Regel im Dezember eingeführt. Für ganz Deutschland wird dies allerdings nicht übernommen werden – Experten hatten auf rechtliche Probleme hingewiesen. Der „Schutz des jüdischen Lebens“ sowie das „friedliche Zusammenleben der Völker“ soll allerdings Teil der rechtlich bindenden Erklärung werden. „Antisemiten werden den deutschen Paß künftig nicht erhalten“, meinte Wiese. Zudem soll die Staatsbürgerschaft „innerhalb einer Frist von zehn Jahren wieder aberkannt werden“ können. Auch der eigene Lebensunterhalt soll bestritten werden, um die Staatsangehörigkeit zu erhalten. Ausnahmen wird es dabei allerdings für Menschen mit Behinderung, alleinerziehende Eltern und für Rentner geben. Dafür soll der Einbürgerungsprozeß grundsätzlich vereinfacht werden. Wer sich länger als fünf Jahre im Land aufhält und nicht auf Sozialhilfe angewiesen ist, soll den Paß erhalten können. (lb)
Nadelstich bei Chrupalla: Ermittlungen eingestellt
BERLIN. AfD-Parteichef Tino Chrupalla hat irritiert auf die Einstellung des Ermittlungsverfahrens rund um die sogenannte Nadelstich-Affäre reagiert. Dieses Vorgehen sei ihm „unerklärlich, da bis zum heutigen Tag noch angeforderte Informationen weiterer Behörden ausstehen – worauf die Staatsanwaltschaft in ihrem Schreiben selbst hinweist“, sagte Chrupalla. Der AfD-Vorsitzende wies darauf hin, daß auch weitere Darstellungen in dem Schreiben „faktisch nicht korrekt“ seien. „Mit anwaltlicher Hilfe warten wir nun die angekündigte Gewährung der Akteneinsicht ab, um alle Möglichkeiten der Aufklärung auszuschöpfen und gegebenenfalls eine Beschwerde gegen die Einstellung vorzubereiten“. Zugleich hob er hervor, es sei positiv, „daß im Rahmen der Ermittlungen nunmehr die Stichverletzung durch eine Nadel oder einen ähnlichen Gegenstand als gesichert gilt“ und auch ein Insektenstich ausgeschlossen worden sei. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt begründet die Einstellung der Ermittlungen damit, daß es keine „konkreten Hinweise“ auf einen Anschlag gegeben habe. „Die Beibringung der Verletzung durch einen Unbekannten während des Aufenthalts auf dem Ingolstädter Theaterplatz kann zwar nicht ausgeschlossen werden. Konkrete Hinweise oder Anhaltspunkte für einen solchen Übergriff während des Besuchs der Wahlkampfveranstaltung oder im unmittelbaren Vorfeld des Besuchs haben die Ermittlungen jedoch nicht ergeben“, teilte die Ermittlungsbehörde mit. Daß ein Einstich nachgewiesen wurde, bestätigte sie allerdings. Gift oder ähnliches habe man allerdings nicht feststellen können. Chrupalla war am 4. Oktober am Rande einer Wahlkampfveranstaltung plötzlich zusammengebrochen, nachdem er über Schmerzen am Arm berichtet hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst lediglich von einer „oberflächlichen Rötung beziehungsweise Schwellung“ gesprochen. Später räumte sie allerdings ein: „Es hat eine Einstichverletzung gegeben.“ (ho)