Der Plan war ambitioniert: Das Bundeszentrum für Weidetiere und Wolf (BZWW) sollte alle Betroffenen an einen Tisch bringen und Wege der Koexistenz von Mensch, Nutztier und Beutegreifern ausloten. Doch nun ist das Projekt gescheitert. Acht Verbände sind unter Protest aus dem Bündnis ausgestiegen: der Bauernverband, die Reiterliche Vereinigung, die Rinder- und Schweinehalter, die Schäfer und Ziegenzüchter, der Jagdverband und Jagdgenossenschaftsverein. Jäger und Tierhalter beklagen, daß sich Lösungsansätze stets in neuen Herdenschutzauflagen erschöpft hätten und eine Wolfsregulierung immer nur abgeblockt worden sei. Sie nannten die Vorschläge von Umweltministerin Steffi Lemke „vollkommen unzureichend“, warfen der Grünen-Politikerin vor, „Realitäten nicht anzuerkennen“ und erklärten das erst 2021 gegründete BZWW wegen seiner einseitigen Ausrichtung für „entbehrlich“.
Der bisher vorgeschriebene DNA-Nachweis vor dem genehmigungspflichtigen Abschuß soll entfallen.
Die Aufkündigung des Gremiums war nicht der einzige Protest. Bei der Umweltministerkonferenz in Münster demonstrierten Landjugendvertreter für die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht. Die Internetseite Schermbeck-online.de zeigt eine aktuelle Karte mit Nutztierrissen durch Wölfe in Westfalen. Die Willkommenskultur für den Prädator ist völlig außer Kontrolle geraten. In den Nord- und Ostbundesländern ist es noch schlimmer. Doch die grün dominierte Ministerrunde einigte sich nur auf einige Lockerungen im Wolfsschutz. So sollen „verhaltensauffällige“ Grauhunde nun leichter erlegt werden dürfen. Ein Isegrim gilt als verhaltensauffällig, wenn er effektive Herdenschutzmaßnahmen überwindet und Weidetiere reißt. Dann soll für 21 Tage im Umkreis von einem Kilometer eine Abschußgenehmigung unbürokratisch erteilt werden. Der bisher vorgeschriebene DNA-Nachweis soll entfallen. Mit diesem Wegfall der individualisierten Bestätigungspflicht fällt eine große Hürde zum praxistauglichen Bestandsmanagement. Landesminister und Bund streben zügig eine einheitliche Regelung an, die schon zur nächsten Weidesaison im kommenden Frühjahr in Kraft sein soll.