Green Deal, Klimagesetz (Verordnung 2021/1119) oder das Schuldenprogramm Next Generation EU – seit 2019 wurden von Kommission, EU-Parlament (EP) und der Mehrheit der Mitgliedsstaaten der 446-Millionen-Bevölkerung grüne Mühlsteine um den Hals gelegt: von der Euro-7-Abgasnorm über höhere CO₂-Emmissionsabgaben bis zum Verbrennerverbot. Doch in einem halben Jahr sind EP-Wahlen, und da könnten die zwei Rechtsfraktionen EKR und ID zulegen und woke Mehrheiten gefährden.
Daher haben sich vor allem Christdemokraten (EVP) und Liberale (Renew) auf die 120 Jahre alte leninsche Strategie „Ein Schritt vorwärts, zwei Schritte zurück“ verlegt: Die EU-Kommission oder die drei EP-Linksfraktionen legen radikale Klimamaßnahmen vor, EVP und Renew verhindern angeblich das Schlimmste – im Zweifel sogar auch mit EKR und ID. Hauptsache der Green Deal, der Europa bis 2050 „klimaneutral“ machen will, wird nicht prinzipiell hinterfragt. Und im Kleingedruckten wird dann doch noch irgend etwas Belastendes für Bürger und Unternehmen „versteckt“.
Genauso lief es auch bei der Verschärfung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD/Gebäuderichtlinie 2010/31). Es 2020 begann im Schatten von Corona mit der Strategie für eine Renovierungswelle (Memo), mit der „bis 2030 35 Millionen Gebäude renoviert und bis zu 160.000 zusätzliche grüne Arbeitsplätze im Baugewerbe geschaffen“ werden könnten. EU-Energiekommissarin Kadri Simson, eine estnische Linksliberale, sprach aber damals schon beiläufig von „Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz“ und Finanzierungen durch „grüne“ Hypotheken. Der EPBD-Reformvorschlag des EP machte dann daraus eine rigorose Dämmpflicht (JF 43/23).
Solaranlagenzwang nur für öffentliche und Firmengebäude
Über 100 Millionen Gebäude in der EU sollten in Kategorien von A (gut isoliert) bis G (nicht isoliert) eingeteilt werden. F und G sollten bis 2030 zwangssaniert werden – koste es, was es wolle und Zwangshypotheken inklusive. Und all das zusätzlich zum Wärmepumpen-Heizhammer, dem von der Ampel verschärften Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Merkel-Regierung von 2020. Doch auf Betreiben er italienischen Rechtsregierung und der einwanderungsbegeisterten Bundesregierung sowie der rechten EP-Hälfte kam es nicht ganz so schlimm. EP, die Mitgliedsstaaten und die Kommission einigten sich vorige Woche auf einen EPBD-Kompromiß, der „ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ehrgeiz und Flexibilität“ herstelle.
Danach muß der Durchschnittsenergieverbrauch im Gebäudebereich nun bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 22 Prozent gesenkt werden. Der Gebäudebestand soll von den Mitgliedsstaaten nur noch in zwei Teile unterteilt werden. Die „schlechteste“ Hälfte (worst performing buildings) soll zuerst „saniert“ werden – wie genau können die nationalen Regierungen selbst entscheiden. Neue Heizungen statt Totaldämmung mit Schimmelpilzgefahr können als Energieeinsparung akzeptiert werden. Nur für öffentliche und Firmengebäude gibt es den Zwang, daß 16 Prozent der „Schlechtesten“ bis 2033 „renoviert“ werden müssen.
Es kommt ein Solaranlagenzwang für öffentliche und Firmengebäude – aber im Bestand nur bei Renovierungen und wenn dies „technisch und wirtschaftlich sinnvoll“ sei. Chinesische Hersteller und europäische Installateure dürfen sich freuen. Im Neubau müssen ab 2030 alle Gebäude „klimaneutral“ sein, für öffentliche Gebäude gilt dies ab 2028. Wie das gehen soll und wer das bezahlt, verrät der EPBD-Kompromiß nicht. Da aber Wärmepumpen, die mit „erneuerbaren“ oder Atomstrom betrieben werden, als „klimaneutral“ gelten, kann sich der „Graichen-Clan“ und die hinter ihnen stehenden Investoren nun doch noch freuen – und das bringt Zwangsgeschäfte im ganzen EU-Binnenmarkt.
Zudem darf ab 2025 der Einbau einer Gas- oder Ölheizung EU-weit nicht mehr staatlich gefördert werden. Lediglich sogenannte Hybridlösungen – beispielsweise Gasheizungen in Kombination mit einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe – können noch subventioniert werden. In Deutschland gibt es allerdings weiter die 65-Prozent-Ökoenergiequote des GEG. Auch das ursprüngliche Totalverbot sämtlicher Erdgas-, Kohle- und Ölheizkessel wurde von 2035 auf 2040 verschoben. Ausnahmen gibt es in der EPBD übrigens auch, etwa für landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Häuser oder Gebäude von „besonderem architektonischen oder historischen Wert“ sowie Kirchen und andere Gotteshäuser.