Ortskräfte aus Gaza unter Extremismusverdacht
Berlin. Viele palästinensische Mitarbeiter deutscher Hilfsorganisationen im Gazastreifen dürfen aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht nach Deutschland einreisen. Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, hätten Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in Gesprächen mit den etwa 200 nach Ägypten ausgereisten Ortskräften bei rund der Hälfte „eine extremistisch-antisemitische Gesinnung“ festgestellt. Dem Bericht zufolge bestätigte das Bundesinnenministerium, daß „die Quote derjenigen Personen, die nach umfassender Prüfung keine Aufnahme in Deutschland erwarten können, hier im Vergleich zu anderen Verfahren, in denen Personen aufgenommen werden, deutlich erhöht“ sei. Das Auswärtige Amt teilte dem Focus mit, es habe „eine sehr niedrige Anzahl von Lokalbeschäftigten inklusive ihrer Familienangehörigen aus Gaza ausreisen“ können. (pf)
Trans-Operation: Anträge auf Kostenübernahme
BERLIN. Die Zahl der Anträge auf Kostenübernahme von Genitaloperationen bei Transpersonen hat sich in den vergangenen fünf Jahren verdoppelt. Waren es 2017 noch 2.923 Antragsteller, seien es im vergangenen Jahr 5.813 gewesen, berichtete die Welt unter Berufung auf eine Statistik des Medizinischen Dienstes Bund. Zu den Eingriffen gehören die Amputation der Brust (Mastektomie) sowie genitaländernde Operationen, um dem gefühlten Geschlecht der Betreffenden zu entsprechen. Die Krankenkassen beauftragen nach der Antragstellung die Medizinischen Dienste des jeweiligen Bundeslandes mit einer Prüfung. Dabei gilt es einen „krankheitswertigen Leidensdruck“ festzustellen, der nicht ausreichend durch mindestens zwölf Psychotherapiesitzungen gelindert werden kann. Bei Genital-OPs ist es zudem häufig erforderlich, mindestens ein Jahr in der Rolle des „neuen“ Geschlechts gelebt zu haben. Dadurch sollen Fehlentscheidungen und Rückoperationen verhindert werden. Der Anteil der Kostenübernahme der Krankenkassen schwankt zwischen 45 und 55 Prozent. Im vergangenen Jahr erhielten 55,2 Prozent der Antragsteller eine vollständige Kostenübernahme, weiteren 11,8 Prozent wurde eine teilweise Übernahme gewährt. Bei 28,5 Prozent hingegen wurde der Antrag abgelehnt. Eine Aufteilung nach Geschlechtern erfolgt nicht. Unter „teilweise“ fallen Antragsteller, die zwei oder mehr Eingriffe wünschen, von denen allerdings nicht alle bewilligt werden. Die Kosten für die gesetzlichen Krankenkassen sind weder dem Medizinischen Dienst noch dem GKV-Spitzenverband bekannt. Angebote von Kliniken für Brustentfernungen liegen bei Preisen zwischen 5.500 und 7.000 Euro. Genitaloperationen bei 5.000 bis 15.000 Euro. Die Ampelkoalition plant im Gefolge des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes (JF 50/23), diese Behandlungen für Transpersonen künftig häufiger über die Krankenkasse abzurechnen. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der GKV übernommen werden.“ (sv)