© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 51/23 / 15. Dezember 2023

Meldungen

„Gecancelt“: Universität unterliegt Doktorandin 

Berlin. Das Verwaltungsgericht in Berlin hat der Humboldt-Universität (HU) untersagt, weiter zu behaupten, eine dort angestellte wissenschaftliche Mitarbeiterin vertrete Meinungen, die im Widerspruch zu den von der Hochschule vertretenen Werten stünden. Die Richter gaben damit einer Klage der Biologin Marie-Luise Vollbrecht recht. Sie hatte 2022 unter dem Titel „Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht: Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt“ einen Vortrag bei der Langen Nacht der Wissenschaft halten wollen. Die Uni hatte den Vortrag kurzfristig abgesagt, nachdem linksradikale Studenten Proteste gegen die angeblich „transphoben Ansichten“ Vollbrechts angedroht hatten. Begründet hatte die HU dies in einer Pressemitteilung, die Universität sei „ein Ort, an dem kein Mensch diskriminiert werden sollte“. Die öffentliche Kritik an der Wissenschaftlerin sei rechtswidrig, so das Gericht. „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht verbietet es grundsätzlich dem unmittelbar an die Grundrechte gebundenen Staat, sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äußern, etwa eine von diesem vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren.“ (vo)

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Sächsische AfD jetzt „gesichert rechtsextrem“ 

Dresden. Der Verfassungsschutz hat den sächsischen Landesverband der AfD zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft. Zuvor war die Partei im Freistaat seit Februar 2021 ein Verdachts-, davor ein Prüffall. „An der rechtsextremistischen Ausrichtung der AfD Sachsen bestehen keine Zweifel mehr“, sagte der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV), Dirk-Martin Christian, zur Begründung. Zu diesem Ergebnis sei man „nach einem umfangreichen juristischen Prüfprozeß“ einer „Vielzahl von Äußerungen und politischen Forderungen“ gelangt. Danach sei klar, daß die AfD verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Sachsen ist nach Sachsen-Anhalt und Thüringen der dritte Landesverband mit einer entsprechenden Einstufung als „gesichert rechtsextrem“. Die Beamten des Inlandsnachrichtendienstes können die Partei mit geheimdienstlichen Mitteln wie Telefkommunikationsüberwachung bearbeiten und in ihren Reihen sogenannte V-Leute anwerben. Der Verfassungsschutzpräsident hielt der AfD zudem vor, sie vertrete völkisch-nationalistische Positionen, etwa in der Frage der Staatsangehörigkeit. Dies sei mit dem Grundgesetz unvereinbar. Auch verwendeten Funktionäre „ideologische Kampfbegriffe der rechtsextremistischen Szene“ wie etwa den eines „großen Austauschs“, der „Umvolkung“ oder die Forderung nach einer „Remigration“. Eine Distanzierung seitens des Landesverbands von solchen Äußerungen unterbleibe, so der Verfassungsschutz.Der werde politisch instrumentalisiert, lautet demgegenüber der Vorwurf der AfD. „Das Ausspähen und die Ächtung unserer Partei unter Verwendung des Nachrichtendienstes zeigt, wie verzweifelt man in der CDU/SPD/Grünen-Koalition im Jahr vor der Landtagswahl in Sachsen sein muß“, kritisierte der AfD-Landtagsabgeordnete Carsten Hütter das Vorgehen und sprach von einem „Eingeständnis des eigenen Scheiterns“. Es gilt als sehr wahrscheinlich, daß die Partei juristisch gegen die Einstufung vorgehen wird. Ende Februar 2024 entscheidet zudem das Oberverwaltungsgericht Münster über zwei Klagen der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. (vo)

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