Mit dem Urteil wird der Biologie-Doktorandin Vollbrecht gerichtlich erlaubt, was ohnehin selbstverständlich sein sollte, nämlich die biologische Tatsache der Zweigeschlechtlichkeit auch öffentlich zu vertreten. Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Humboldt-Universität (HU) untersagt zu behaupten, daß die Meinungen von Marie-Luise Vollbrecht „nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten“ stünden. Denn damit würde sich die HU „ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger äußern“, was mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht unvereinbar sei.
Das Vergehen der Doktorandin bestand darin, gemeinsam mit drei anderen Autoren den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in einem Beitrag für die Welt dafür zu kritisieren, daß er die Zweigeschlechtlichkeit leugne und Kinder im Sinne der Transideologie indoktriniere. Darauf sah sich die HU nicht nur zu ihrem Kommentar veranlaßt, sondern sagte, nach Protesten von Studenten, auch einen Vortrag von Frau Vollbrecht zur Zweigeschlechtlichkeit vorläufig ab.
Es steht zu hoffen, daß durch dieses Urteil nicht nur die Humboldt-Universität, sondern die deutschen Hochschulen überhaupt in Zukunft davon abgehalten werden, vor ideologisch motivierten Lobbygruppen einzuknicken und daß sie sich auf ihre vornehmste Aufgabe besinnen: die Verteidigung der Wissenschaftsfreiheit. Dann wäre dieses Urteil nicht nur ein erster Schritt in die richtige Richtung, sondern der Anfang vom Ende der Cancel Culture.