© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 49/23 / 01. Dezember 2023

Provokantes ist Ausdruck der Freiheit des Geistes
Zulässige Kritik an der Migrationspolitik
(dg)

Wie die Mehrheit seiner Zunft sieht der  pensionierte Staatsrechtler Christoph Enders (Leipzig) nicht etwa in der Massenzuwanderung eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, sondern in dem von ihm als „nationalistisch, ausländerfeindlich, rechtsextrem“ stigmatisierten Widerstand gegen diese staatlich geförderte Invasion. Auf den robust zu reagieren sei, „bevor es zu spät ist“ (Juristen-Zeitung, 19/2023). Doch dürfe die Abwehr dieser „zunehmend mehrheitsfähigen Extrempositionen“ nicht die Grenzen des Rechts überschreiten, wie das in Mönchengladbach geschah, wo die Ordnungsbehörde während des Europa-Wahlkampfs 2019 ein NPD-Plakat mit dem Slogan „Migration tötet“  abhängen ließ, da es angeblich den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllte. Eine Maßnahme, die zwar das OVG Münster, das durch das Wahlplakat die „Personenwürde in Deutschland lebender Migranten verletzt“ sah, nicht aber das Bundesverwaltungsgericht für rechtens erklärte. In ihrem von den „Qualitätsmedien“ unbeachteten Urteil vom 26. April 2023 verwarfen die Leipziger Richter die Entscheidung der Kollegen in Münster, die die Aussage des Plakats zu Unrecht als verbotenen Angriff auf die Menschenwürde von Zuwanderern werteten, obwohl sie auch als zulässige Kritik an der Migrationspolitik der Bundesregierung zu verstehen sei. Nach dieser Lesart sei aber selbst eine so provozierende Behauptung wie „Migration tötet“ von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die gerade „unorthodoxe Standpunkte jenseits des Mainstreams“ schütze, weil sie Ausdruck der  für die Demokratie elementaren „Freiheit des Geistes“ sind. 


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