Ex-Verfassungsrichter kritisiert Asylrechtspraxis
Berlin. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier hat der Regierung vorgeworfen, nicht ausreichend gegen den Mißbrauch des deutschen Asylrechts vorzugehen. Deutschland sei nicht verpflichtet, Asylbewerber in das eigene Staatsgebiet einreisen zu lassen, wenn diese aus einem sicheren Drittstaat anreisten. „Wenn ein Asylantrag noch auf dem Boden eines anderen Mitgliedstaates gestellt wird, dann ist dieser Mitgliedstaat derjenige, der über die Zuständigkeit entscheidet.“ Es sei nicht zwingend, jeden einreisen zu lassen, der einen Asylantrag stellen will, betonte Papier in einem Interview mit der Welt am Sonntag. Seit fast zehn Jahren sei bekannt, daß das Asylrechtssystem sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene untauglich sei, die Krise zu bewältigen. Dennoch habe die Politik das Problem „verdrängt, verschwiegen, schlicht vor sich hergeschoben“ und nichts dagegen unternommen, kritisierte der frühere höchste deutsche Richter. (lb)
Linksextreme Künstler fälschen Scholz-Rede
BERLIN. Das Bundeskanzleramt hat angekündigt, juristische Schritte gegen die neueste Aktion des linksextremen „Zentrums für Politische Schönheit“ zu prüfen. Hintergrund ist eine gefälschte Internetseite der Bundesregierung zu einem angeblich geplanten AfD-Verbot. Auf dem Portal, für das der selbsternannte Aktionskünstler Philipp Ruch laut Impressum verantwortlich ist, wird mit dem Logo des Kanzleramtes dazu aufgerufen, angeblich verfassungsfeindliche Äußerungen von AfD-Mitgliedern einzuschicken. Auch eine gefälschte Rede des Bundeskanzlers ist auf der Seite eingebettet. Derzeit prüft die Bundesregierung, ob ein Rechtsverstoß vorliegt, auch wenn es sich um Satire handle, teilte Steffen Hebestreit am Montag mit. Scholz’ Sprecher ergänzte, man nehme solche mittels künstlicher Intelligenz erzeugte Falschnachrichten „sehr, sehr ernst“. Diese Art, Desinformationen zu verbreiten, sei „kein Spaß“. Auch andere Akteure könnten mittels solcher „Deepfakes“ Verunsicherung stiften. Auf dem Portal sind bereits 420 Hinweise eingegangen, die beim Verbot der AfD helfen könnten. Als Tatbestände werden unter anderem „Abwertung, Diffamierung, Verleumdung von Menschen“ und „Pauschale Agitation gegen Muslime“ geführt. Am Wochenende warnte der AfD-Bundesvorstand vor einer ähnlichen Internetseite. Parteimitglieder wurden mit einem gefälschten Schreiben dazu aufgefordert, für eine angebliche „Sichtungskommission“ Informationen und Sachverhalte, die für ein Verbotsverfahren gegen die AfD verwendet werden könnten, einzusenden. Die AfD-Spitze kündigte an, „zeitnah mit geeigneten juristischen Mitteln gegen diese kriminelle Aktion vorgehen“ zu wollen. Die Urheber, das „Zentrum für Politische Schönheit“, ist bereits in der Vergangenheit mit teils kriminellen Aktionen gegen die AfD aufgefallen. So wurde im vergangenen Bundestagswahlkampf etwa ein Unternehmen zum Erstellen und Verteilen von Flyern gegründet. Bestellten AfD-Politiker dort, wurden die Handzettel nicht ausgeliefert. (sv)