© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 49/23 / 01. Dezember 2023

Meldungen

„Letzte Generation“: Ermittlungen zulässig 

MÜNCHEN. Die Gruppe „Letzte Generation“ hat nach Ansicht des Landgerichts München die Voraussetzung für den Verdacht erfüllt, es könne sich bei ihr um eine kriminelle Vereinigung handeln. Da „Zweck und Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet“ sind, teilte das Gericht am Donnerstag vergangener Woche mit. Unerheblich ist, ob dies der Hauptzweck der Gruppierung sei. Als Taten stellte die Kammer „Nötigung von Verkehrsteilnehmern“ und „(gemeinschädliche) Sachbeschädigungen“ fest, die „eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ beinhalteten. Außerdem rügte das Gericht, daß der gesellschaftliche Diskurs durch illegitime Mittel verletzt werde, „wenn eine Gruppierung versucht, sich – gegebenenfalls moralisch überhöhend – über die rechtsstaatliche Ordnung und ... demokratische Abläufe zu stellen“. Denn Straftaten seien „kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion, sondern Ausdruck krimineller Energie“. Anlaß für den Entscheid waren Beschwerden zehn Angehöriger der Letzten Generation gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen, die damit als unbegründet verworfen sind – einer weiteren Beschwerde wurde teilweise stattgegeben. Bereits im Mai hatte das Landgericht Potsdam ähnliche Einsprüche abgelehnt und bestätigt, daß der Anfangsverdacht, eine kriminelle Vereinigung zu sein, erfüllt sei. (mo)

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Einbürgerungen sollen  bald erleichtert werden 

Berlin. Die Ampel-Koalition ist mit ihrem Vorhaben, den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit deutlich zu erleichtern, einen Schritt weitergekommen. Nach der ersten Lesung liegt der Entwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ nun zur Beratung im Innenausschuß des Bundestags. Nach dem Willen von SPD, Grünen und FDP soll es noch in diesem Jahr beschlossen werden. Die geplante Reform sieht vor, daß eine Einbürgerung in der Regel bereits nach einem rechtmäßigen Aufenthalt von fünf statt bisher acht Jahren möglich ist. Liegen besondere Integrationsleistungen vor, sollen Ausländer auch schon nach drei Jahren einen deutschen Paß bekommen können. Von acht auf fünf Jahre verkürzen soll sich zudem die erforderliche Aufenthaltsdauer eines ausländischen Elternteils in der Bundesrepublik, damit sein Kind bei Geburt im Inland automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. Vollständig entfallen soll die Optionsregel, bei der sich Kinder mit zwei Pässen im Erwachsenenalter für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden müssen. Außerdem soll eine Mehrstaatigkeit generell hingenommen werden. Damit vollziehe Deutschland den europäischen Normalfall nach, lautet die Begründung der Koalition. Die AfD hält dem Vorhaben einen eigenen Gesetzentwurf entgegen. Darin fordert die Fraktion eine Rückkehr zur früheren Praxis, bei der Einbürgerungen eine Ermessensentscheidung der jeweils zuständigen Behörde waren und kein Einbürgerungsanspruch wegen längeren Aufenthalts im Inland bestand. Die Ampel-Fraktionen betonen unterdessen, eine Einbürgerung sei nur möglich, wenn sich der Betreffende zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, betonte im Interview mit der FAZ, bereits Bagatelldelikte mit antisemitischem Hintergrund schlössen zukünftig eine Einbürgerung aus. (vo)