© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 49/23 / 01. Dezember 2023

Urteil gegen „Letzte Generation“
Verdächtig kriminell
Rainer Wendt

Über den Beschluß des Landgerichts München kann sich nur wundern, wer das Gesetz nicht gelesen hat. Die Kammer bestätigt, ein Anfangsverdacht, bei der „Letzten Generation“ könne es sich um eine kriminelle Vereinigung handeln, sei gerechtfertigt und damit auch Hausdurchsuchungen. 

Seit Monaten verüben die kriminellen Chaoten planmäßig und organisiert gemeinsam Straftaten, und zwar vorsätzlich und in aller Öffentlichkeit. Die Freiheit zigtausender Bürger wurde rechtswidrig beschränkt, Leben und Gesundheit gefährdet, Verfassungsorgane genötigt, Sachbeschädigungen mit teils hohen Kosten verübt.

Manche Zeitgenossen schwadronieren zwar, Paragraph 129 StGB gelte nur für Terrorismus – doch das ist falsch. Der Gesetzgeber hat eindeutig formuliert, daß es um die Begehung von Straftaten geht, und das ist bei all den geschilderten Delikten der Fall.

Verurteilungen stehen noch aus, aber die Entscheidungen Münchens, wie zuvor schon des Landgerichts Potsdam, erleichtern künftig, gerichtliche Beschlüsse für strafprozessuale Maßnahmen zu bekommen. 

Der Staat darf das Tun der Gruppe nicht dulden und ihr keine Bühne bieten. Sonst werden Nachahmer folgen, die Rechtsordnung erodiert weiter und das Recht des Stärkeren ersetzt Recht und Gesetz. Über Wahlerfolge von Extremisten darf sich dann niemand wundern. 






Rainer Wendt ist seit 2007 Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DpolG).