© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 48/23 / 24. November 2023

Blick in die Medien
Ring frei!
Ludger Bisping

In Potsdam tagte der Landesuntersuchungsausschuß zum Thema Coronapolitik. Es geht darum zu klären, ob die drastischen Maßnahmen wie Maskenpflicht für Grundschüler und Impfung ab 12 Jahren (trotz Abraten der Stiko) angemessen oder überzogen waren. Über die Tagungen des Ausschusses berichtete mehrfach kritisch ein Reporter des Nordkurier.

2021 warfen linke Medien wie die taz der Regionalzeitung eine Nähe zu „Querdenkern“ vor, weil einem Lockdown-kritischen Arzt im Interview nicht widersprochen wurde. Nun veröffentlichte ein Autor Berichte über Ausschußsitzungen, in denen unter anderem die brandenburgische Ex-Jugendministerin und Ehefrau von Kanzler Olaf Scholz, Britta Ernst, aussagte – bzw. eben nicht aussagte, sondern Fragen als unzulässig ablehnte. Die Zeitung schrieb daher von einem „Frage-Verbot“.

„Weder Sie noch die Landtagsverwaltung entscheiden, was von öffentlichem Interesse ist.“

Das ärgerte die Landtagsverwaltungsspitze, und der Pressesprecher des Landtages beschwerte sich in einem Brief an die Nordkurier-Redaktion. Es ging darin um angebliche mangelhafte „publizistische Grundsätze“ und darum, daß in dem Artikel erwähnt wurde, eine Ausschuß-Referentin habe früher im Team von Christian Drosten gearbeitet. Außerdem habe es niemals „Frage-Verbote“ gegeben. Zudem klagt der Sprecher, die Zeitung habe aus vertraulichen Unterlagen zitiert.

Statt sich eilfertig von dem offensichtlich Lockdown-kritischen Schreiber zu distanzieren, stellte sich der Chefredakteur breitbrüstig vor ihn. Sein Antwortbrief hätte in früheren Zeiten unweigerlich die Forderung nach einem Pistolenduell im Morgengrauen nach sich gezogen.

Ein paar Highlights: „Mir stellen sich fundamentale Fragen zu Ihrem Amtsverständnis und Ihrem Verständnis von Pressefreiheit – die ich hier nicht weiter erörtern will, weil ich das ehrlich gesagt nicht für meine Aufgabe halte“ und „Weder Sie noch die Landtagsverwaltung entscheiden, was von öffentlichem Interesse ist“. Auch schön: „… möchte Ihnen den gut gemeinten Ratschlag geben, sich noch einmal von Grund auf mit Ihrem Amts- und Berufsverständnis auseinanderzusetzen.“ 

Bang! Auf die nächste Runde darf man gespannt sein.