© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 47/23 / 17. November 2023

Meldungen

Bundestag: Mehr Geld für Parteien aus Staatskasse 

Berlin. Mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf wollen die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung erhöhen. Begründet wird dies „mit den erweiterten Anforderungen an die politische Arbeit und die gestiegenen Partizipationsansprüche innerhalb der Parteien“. Konkret ergebe sich ein finanzieller Mehrbedarf unter anderem durch „Kosten für Internetauftritte, Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit, aus Kosten für Social Media und andere neue Kommunikationskanäle sowie aus den Aufwendungen für Mitgliederbefragungen“. Das Bundesverfassungsgericht hatte die 2018 von der Großen Koalition beschlossene Anhebung der Parteienfinanzierung um 25 Millionen auf 190 Millionen Euro kassiert. Der Gesetzgeber habe „nicht ausreichend dargelegt“, daß der zusätzliche, aus eigenen Mitteln nicht aufzubringende Finanzbedarf der Parteien eine Anhebung der Obergrenze erfordert habe. Für das Jahr 2023 soll diese nun bei rund 187,6 Millionen Euro liegen.  Zudem sollen künftig Parteispenden ab 35.000 Euro und nicht erst ab 50.000 Euro dem Bundestagspräsidium angezeigt werden müssen. Der Gesetzentwurf liegt nun zur weiteren Beratung im Innenausschuß. (vo)

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Gegen AfD: Bundestag beschließt Stiftungsgesetz 

Berlin. Der Bundestag hat vergangene Woche das neue Gesetz zur Finanzierung parteinaher Stiftungen beschlossen (JF 43/23). Das Gesetz sieht unter anderem vor, daß eine Partei dreimal hintereinander mit Fraktionsstärke im Parlament vertreten gewesen sein muß, damit die ihr nahestehende Stiftung Geld aus dem Bundeshaushalt erhält. Außerdem darf die einer Stiftung nahestehende Partei nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen sein. Und die Stiftung muß „die Gewähr bieten, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten“.  Dies wird als nicht gegeben erkannt, wenn die Stiftung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch eingestuft wird. In namentlicher Abstimmung votierten 548 Abgeordnete für den Entwurf und 75 Abgeordnete dagegen. Scharfe Kritik kam vor allem von der AfD. Weil die Partei bisher nur zweimal eine Fraktion im Bundestag stellte, wird die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) weiterhin keine Förderung erhalten. Der Bundestagsabgeordnete Albrecht Glaser warf den anderen Parteien vor, „durch Selbstbedienung der politischen Klasse“ den Staat zu delegitimieren. Nach einer Klage der AfD hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar dieses Jahres entschieden, daß die bisher praktizierte Zuteilung von sogenannten Globalzuschüssen an die politischen Stiftungen im Haushaltsplan den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genüge. Sowohl die AfD als auch die DES haben angekündigt, rechtliche Schritte gegen das neue Stiftungsfinanzierungsgesetz zu prüfen. (st)