Gericht hebt Haftbefehl gegen Abgeordneten auf
München. Das Amtsgericht Würzburg hat den Haftbefehl gegen den bayerischen Landtagsabgeordneten Daniel Halemba (AfD) unter Auflagen aufgehoben. Der 22jährige muß sich demnach einmal in der Woche bei der Polizei melden und darf keinen Kontakt zu Mitgliedern seiner Studentenverbindung haben. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Würzburg gegen Halemba und vier weitere Mitglieder der Burschenschaft Teutonia Prag wegen mutmaßlicher Volksverhetzung. Sie wirft ihnen vor, auf dem Haus der Studentenverbindung Gegenstände mit Kennzeichen der NSDAP sowie Aufkleber und Schriften angeblich rassistischer Natur besessen zu haben. Im September hatte die Polizei das Haus der Korporation durchsucht und zahlreiche Gegenstände sowie Datenträger beschlagnahmt. Darunter aus Halembas Zimmer einen Ausdruck eines mit einer Doppelsigrune versehenen Befehls von SS-Chef Heinrich Himmler. Halemba war am Montag festgenommen worden und konnte deswegen nicht an der konstituierenden Sitzung des Bayerischen Landtags teilnehmen. Der AfD-Bundesvorstand will derzeit offenbar die weiteren Ermittlungen in dem Fall abwarten. „Wir werden uns vorerst nicht äußern“, so ein Sprecher gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. (ho)
Brandenburger Tor noch länger ein Sanierungsfall
BERLIN. Die Reinigung des Brandenburger Tors nach der Beschmutzung durch die „Letzte Generation“ wird mindestens 115.000 Euro kosten. Das haben Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) und die Geschäftsführerin der zuständigen Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), Birgit Möhring, am Montag angekündigt. Bis zur endgültigen Reinigung könne es allerdings noch bis zu drei Wochen dauern, heißt es in einem gemeinsamen Statement. Dafür wird an dem Tourismus-Hotspot ein Gerüst aufgestellt. Am 17. September waren Mitglieder der Letzten Generation mit einer Hebebühne an den Säulen hochgefahren, um sie zu besprühen. Die Farbe drang tief in den Sandstein des Wahrzeichens ein und konnte bisher nicht vollständig entfernt werden. Seither wurde an verschiedenen Stellen probiert, wie die Farbe am schonendsten entfernt werden könne – nun wurde ein Reinigungsmittel gefunden. Nach dem Auftragen muß es einwirken und anschließend vollständig abgespült werden. Dieser Prozeß wird wiederholt, bis keine Farbreste mehr zu sehen sind. Bei Bedarf wird der Sandstein daraufhin restauriert. Die BIM hat zudem eine Anwaltskanzlei beauftragt, Schadensersatzansprüche gegen alle Personen geltend zu machen, die das Berliner Wahrzeichen mit Farbe besprüht hatten. Die Letzte Generation kündigte bereits zwei Tage nach der Sprüh-Attacke an, das deutsche Nationalsymbol erneut beschmutzen zu wollen. Von den Klima-Klebern hieß es: „Egal ob mit Feuerlöschern, Farbeimern oder Pinseln – wir werden das Brandenburger Tor immer wieder orange färben, bis die sozialgerechte Wende weg von der Nutzung von Öl, Gas und Kohle eingeleitet ist.“ Allerdings wolle die Gruppe die Kosten für die Reinigung tragen. „Die Menschen, die das Brandenburger Tor angemalt haben, werden die Konsequenzen und die Kosten dafür tragen“, sagte die Sprecherin der Letzten Generation, Lea-Maria Rhein, dem Tagesspiegel. Auch Finanzsenator Evers versprach: „Wir halten an der strafrechtlichen Verfolgung und den zivilrechtlichen Ansprüchen auf Schadensersatz fest.“ (sv)