Seit Januar diskutiert die Rundfunkkommission der Länder eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR). Drei Arbeitsgruppen unter der Leitung von Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Schleswig-Holstein haben die Themenbereiche dabei untereinander aufgeteilt: „Leitung“, „Zusammenarbeit, Strukturen, Konsolidierung und Programm“ und „Finanzierungssystem“.
Gerade bei letzterem gab es laut FAZ beim jüngsten Aufeinandertreffen konkrete konstruktive Ansätze. So soll – neben einer gemeinsamen Onlineplattform und einem einheitlichen Mantelprogramm für alle dritten Programme – das Beitragsverfahren neu geregelt werden. Demnach soll die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) auf Grundlage des angemeldeten Finanzbedarfs künftig einen „Beitragskorridor“ festlegen, in dem sich die Sender bewegen müssen.
Der Kniff: Wird dieser schwammige Spielraum nicht verlassen, muß der Korridor nicht angepaßt werden. Die alle vier Jahre nötige Zustimmung der Länderparlamente zur neuen Beitragsperiode könnte so umgangen werden. Das föderale Prinzip des ÖRR-Systems und mögliche Blockaden wie beispielsweise Ende 2020 durch Sachsen-Anhalt würden so ausgehebelt. Trotzdem scheinen Landespolitiker offen für eine solche Regelung zu sein. „Wir brauchen ein neues Festsetzungsverfahren“, sagte der CDU-Medienpolitiker und Chef der Sächsischen Staatskanzlei Oliver Schenk im Deutschlandfunk und sprach im Falle eines eingehaltenen Korridors von einem greifenden „Automatismus, der dann auch entsprechend nachgezeichnet wird in der Höhe des Rundfunkbeitrags“. Das sei für die Bundesländer zwar ein „dickes Brett“, aber „dafür müsse man vor Ort werben“.
Am 13. Dezember informiert die KEF die Länder und Anstalten über ihre Empfehlungen. Eine abschließende Sitzung der Rundfunkkommission zu den Reformen ist Anfang 2024 geplant.