Politische Einflußnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) ist nicht nur in Deutschland ein Ärgernis: In Österreich hat nun das oberste Verfassungsgericht eingegriffen. Der Wiener Verfassungsgerichtshof hat entschieden, daß das Gesetz zur Besetzung der Sendergremien teilweise verfassungswidrig ist, weil die österreichische Bundesregierung zuviel Einfluß besitzt.
Die ORF-Struktur besteht aus einem einflußarmen Publikumsrat und dem mächtigen Stiftungsrat. Dieser entscheidet über Senderleitungen, Budgets und die Höhe der GIS-Zwangsabgabe. Auch die Österreicher müssen ab kommendem Jahr eine „Demokratieabgabe“ pro Haushalt statt einer fairen Gerätegebühr zahlen.
Der Gesetzgeber hat nun bis zum Frühjahr 2025 Zeit auszubessern, allerdings stehen 2024 Wahlen an.
Die Regierung beruft neun Mitglieder in den 35köpfigen Stiftungsrat, der Publikumsrat darf nur sechs benennen. Dem Medienministerium stehen zudem im 30 Mitglieder zählenden Publikumsrat alleine 17 Benennungen zu. Die Richter sagten, das alles verstößt gegen die in der Verfassung verankerte Unabhängigkeit des ÖRR sowie gegen das Pluralitätsprinzip bei der Zusammensetzung seiner Organe.
Die enge Staatsnähe der Rundfunkentscheider wird seit langem kritisiert, aber geändert hatte sich nie etwas. Das Urteil gilt zwar als Paukenschlag, aber daß der Einfluß der Politik tatsächlich konsequent zurückgedrängt wird, glaubt niemand. Das Urteil spricht auch nur schwammig davon, daß es zu keinem einseitigen Einfluß kommen soll.
Die Geschichte hinter dem Urteil hat Realsatire-Potential: Geklagt hatte ein SPÖ-Politiker, der einen eigenen Kandidaten als Landesdirektor installieren wollte und damit an der ÖVP-Mehrheit gescheitert war. In den Jahren der SPÖ-Regierung war von Kritik an dieser Praxis freilich keine Rede.
Bis Frühjahr 2025 hat der Gesetzgeber nun Zeit zum Nachbessern. Allerdings wird 2024 in Österreich voraussichtlich wieder gewählt. Bisher können Stiftungsräte nach Neuwahlen beliebig ausgetauscht werden. Auch das rügte der Gerichtshof als verfassungswidrig.
In Deutschland ist eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Sitzvergabe im Rundfunkrat nach Parteibuch weit und breit nicht in Sicht.