© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 43/23 / 20. Oktober 2023

Meldungen

Abtreibungen: Kritik an EKD-Stellungnahme 

HANNOVER. Lebensrechtler haben Kritik an der Position des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu einer Neuregelung des Abtreibungsrechts geübt. Hintergrund: In einer am 11. Oktober veröffentlichten Stellungnahme hatte sich der EKD-Rat für eine Liberalisierung der Abtreibungsgesetzgebung ausgesprochen.„Regulierungen des Schwangerschaftsabbruchs“ könnten auch „außerhalb des Strafrechts“ erfolgen. Diese „Fortschreibung“ berücksichtige eine gesellschaftliche Entwicklung, die „die Perspektive der schwangeren Person und ihre reproduktiven Rechte stärker in den Blick nimmt“, heißt es in dem Papier. 

Die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL), Alexandra Maria Linder, kritisierte den Vorschlag eines „abgestuften“ Lebensschutzes. Er berge die Gefahr, daß „willkürlich darüber entschieden wird, wer eine bestimmte Stufe dieses Schutzes verdient und wer nicht“. Der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU/CSU, der Bundestagsabgeordnete Thomas Rachel, erklärte gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, die Position der EKD stelle einen „Paradigmenwechsel“ dar, der ihm große Sorgen bereite.

Die Journalistin Hannah Bethke kommentierte für die Tageszeitung Welt, die EKD weiche mit ihrer Forderung nach einer teilweisen Entkriminalisierung von Abtreibungen „ethische Mindeststandards“ auf. Laut Bethke stelle das einen „Dammbruch“ dar. Das Signal, das die Kirche mit diesem Vorstoß sende, sei verheerend. „Denn einmal straffrei gestellt, und gelte es nur in Fristen, verschieben sich die ethischen Prämissen grundlegend.“ Die EKD sei damit „auf dem besten Weg, sich selbst überflüssig zu machen. Während sie schon seit geraumer Zeit vor allem durch politische Proklamationen für mehr Diversität und Klimaschutz auffällt – und nicht etwa durch gute Gemeindearbeit und gescheite Theologen“, sei sie nun auch bei diesem Thema „vom Glauben abgefallen“. Es sei ein langer Weg bis zur Einführung des Paragraphen 218a im Strafgesetzbuch gewesen, „der es Frauen unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich ermöglicht, Abtreibungen durchzuführen. Das Bundesverfassungsgericht hat hier vor 30 Jahren eine kluge Regelung gefunden, die Rechte der Frauen zu stärken und gleichzeitig für den Schutz des ungeborenen Lebens zu sorgen.“ Es bestehe überhaupt keine Veranlassung, daran etwas zu ändern. Die Ampel-Koalition aber wolle auch daran rütteln. „Das paßt zum gesellschaftspolitischen Trend, ungeachtet religiöser und moralischer Werte alles verfügbar machen zu wollen und kaum noch etwas dem Glauben und dem Leben selbst zu überlassen – ob es um das Geschlecht, den Tod oder den Schutz ungeborenen Lebens geht.“ Umso mehr aber wäre die evangelische Kirche laut Bethke berufen, „auf kritische Distanz zu gehen, anstatt der Ampel-Regierung für ihre teils fragwürdigen Vorhaben auch noch eine ethische Legitimierung zu verschaffen“.

 www.ekd.de





Sprachpranger

Kleiner Kauf. Kleine Menge.

Weniger Food Waste! 

Aufdruck auf ausgewählten Lebensmittelverpackungen der Edeka-Eigenmarke „Gut & Günstig“. Die kleineren Verpackungsgrößen sollen nach Angaben des Unternehmens Lebensmittelabfälle verringern.