© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 42/23 / 13. Oktober 2023

Meldungen

Linke stellen Antrag auf Ausschluß Wagenknechts

Berlin. Mehr als 50 Mitglieder der Linkspartei wollen die Bundestagsabgeordnete und frühere Frakionsvorsitzende Sahra Wagenknecht aus der Partei ausschließen. Ein entsprechender Antrag sei am Montag nach den beiden Landtagswahlen bei der Schiedskommission des nordrhein-westfälischen Landesverbandes eingereicht worden, heißt es übereinstimmend in mehreren Medienberichten. Die 54jährige habe bislang die Aufforderungen des Linken-Vorstands, sich von jeglichen Plänen einer Parteigründung zu distanzieren oder aber ihr Mandat zurückzugeben, mißachtet. „Eine Partei, die von ihrer eigenen prominenten Bundestagsabgeordneten permanent Widerspruch erntet, bietet kein klares Profil, wirkt zerstritten und unattraktiv“, heißt es im Schreiben der federführenden Bremer Linksfraktionsvorsitzenden, Sofia Leonidakis. Eine Zukunft der Linken sei eine Zukunft ohne Sahra Wagenknecht, man beschreite „jetzt den formellen Weg dafür“. Neben Leonidakis stellten sich auch die Bundestagsabgeordneten Gökay Akbulut und Martina Renner sowie der frühere Berliner Kultursenator Klaus Lederer hinter den Antrag. Der ehemalige Parteichef Bernd Riexinger schob Wagenknecht unterdessen die Schuld am schlechten Abschneiden der Linkspartei bei den Landtagswahlen am vergangenen Sonntag zu. Verantwortlich seien jene, „die das ganze letzte Jahr über unsere Partei destabilisiert haben und öffentlich mit einem eigenen Parteiprojekt spekulieren“, beklagte er. Während die Linkspartei in Bayern erneut den Einzug ins Landesparlament verpaßte, schied sie in Hessen aus dem Landtag aus. Unterdessen sollen Wagenknecht-Unterstützer einen Verein mit dem Namen „BSW – Für Vernunft und Gerechtigkeit“ gegründet haben. (pf)





Verfassungsgericht lehnt Klage der Thüringer AfD ab 

Karlsruhe. Eine Klage der Thüringer AfD-Landtagsfraktion gegen die sogenannte Härtefallkommission hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Gemäß dem Aufenthaltsgesetz darf das Land anordnen, einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn eine von der Landesregierung eingesetzte Härtefallkommission darum ersucht. Im Freistaat regelt eine Verordnung die Einrichtung, Besetzung und Verfahren einer solchen Härtefallkommission. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof entschied nach einer Beschwerde der AfD-Landtagsfraktion, daß die Härtefallverordnung mit der Verfassung des Landes vereinbar sei. Nach Ansicht der Weimarer Richter sei die Kommission mit dem Demokratieprinzip vereinbar, da sie keine Staatsgewalt ausübe. Flüchtlingen könne daher weiterhin aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis gewährt werden. Die AfD sah durch das Urteil ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, unter anderem weil der Verfassungsgerichtshof Teile des strittigen Gesetzes nicht dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt habe. Dies halten die Karlsruher Richter für unbegründet. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof sei nicht zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht verpflichtet gewesen. Daher sei weder der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt noch gegen das Willkürverbot verstoßen worden. Der stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Stefan Möller, kritisierte die Karlsruher Richter. Sie seien „kreativ einer Prüfung möglicherweise verfassungswidriger Entscheidungen aus dem Weg“ gegangen und hätten so „das rechtliche Gehör von Bürgern und Opposition weiter verringert“. (vo)