© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 41/23 / 06. Oktober 2023

Zeitschriftenkritik: Impact
Meinungs- und Bildungsfreiheit
Werner Olles

Im Mai dieses Jahres verabschiedete das englische Parlament ein Gesetz zum Schutz der Meinungsfreiheit („Freedom of Speech“) im Hochschulbereich. Es stärkt die freie Meinungsäußerung sowohl der Studenten als auch der Dozenten und Gastredner. Kommen die Universitäten ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nach, wird die Finanzierung durch die Steuerzahler zurückgehalten. Ein „Studentenbüro“ soll die Meinungsfreiheit auf dem Campus überprüfen, jene unmittelbar unterstützen, deren Recht verletzt wurde, und jährlich über die Ergebnisse berichten. Sichergestellt wird auch, daß als gemeinnützig eingetragene Studentenorganisationen die gesetzlichen Bestimmungen strikt einhalten. 

So bekämpft das neue Gesetz auch gezielt die Zensur und das sogenannte „No-Platforming“, das angeblich „inakzeptable“ oder „beleidigende“ Meinungen in den letzten Jahren teilweise mit Gewalt verhinderte. Inzwischen können Studenten, Dozenten und Gastredner Schadenersatz verlangen, sollten sie in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt werden. Eine richtige Entscheidung, die für andere Länder – wie etwa Deutschland – Vorbildcharakter hat, denn tatsächlich sollte die Universität ein Ort sein, an dem man lernt, kritisch zu denken und sich mit anderen Meinungen sachlich auseinanderzusetzen. Leider ist dieses Prinzip in Vergessenheit geraten, Diskussionen werden von lautstarken Minderheiten gestört oder verhindert und der Campus von politischer Korrektheit und Zensur heimgesucht.

Die aktuelle Ausgabe der viermal jährlich von der Menschenrechtsorganisation ADF International herausgegebenen Zeitschrift Impact (3/2023) befaßt sich auch mit dem Thema „Bildungsfreiheit und Elternrechte“. In der Tat wird die Freiheit der Eltern, über die Erziehung ihrer Kinder in der Schule zu bestimmen – etwa bei Lehrplänen, Sexualkunde, LGTB-Veranstaltungen etc. –, stark eingeschränkt. Zwar gibt es laut Bundesverfassungsgericht ein Indoktrinierungsverbot in weltanschaulichen Fragen, doch im Zweifelsfall erlaubt das deutsche Grundgesetz keinen häuslichen Unterricht, wenn Kinder in der Schule negativen Einflüssen ausgesetzt sind. Hausunterricht liefe dem herrschenden Staatsverständnis zuwider, das einheitliche Standards vorschreibt, um „Parallelgesellschaften“ zu verhindern, obwohl es dafür keinen empirischen Nachweis gibt. In Österreich hingegen gibt es anstelle der Schulpflicht eine „Bildungspflicht“, die auch durch häuslichen Unterricht erfüllt werden kann. ADF International setzt sich daher für Privatschulen und Bildungsfreiheit ein, da das Kindeswohl als Maßstab sowohl für elterliches als auch staatliches Handeln zu achten sei.

Kontakt: ADF International Deutschland e.V., Postfach 90 01 07, 60441 Frankfurt am Main. Der Bezug ist kostenlos.

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