Polizei muß Gebühren an Klimakleber zurückzahlen
BERLIN. Die Polizei in der Hauptstadt darf keine Gebühren von Klimaklebern fürs Auflösen von Blockaden verlangen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Hintergrund ist ein Fall aus dem Juni 2022, als sich mehrere Personen auf einer Berliner Straßenkreuzung angeklebt hatten. Polizisten lösten die Blockierer von der Fahrbahn und trugen sie weg. Die Behörde verlangte dafür eine Gebühr von 241 Euro, wogegen einer der Blockierer klagte. Die Kammer sah die Voraussetzung für eine Zahlung der Gebühr nicht gegeben. In der Begründung heißt es, die Beamten oder andere seien nicht notwendig gewesen, um den Angeklebten von der Straße zu entfernen, das habe die Person selbst gekonnt. Auch habe der Einsatz nicht der Gefahrenabwehr gedient, „sondern allein dem Zweck, den ungehinderten Straßenverkehr zu ermöglichen“. Die bereits gezahlten 241 Euro bekommt der Blockierer zurück. Gegen den Beschluß kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. (ag)
Brandenburger Tor bleibt noch länger verunreinigt
BERLIN. Die Reinigung des von radikalen Klimaklebern beschädigten Brandenburger Tors wird länger dauern und teurer als ursprünglich erwartet. Das Entfernen der Farb-reste werde voraussichtlich „noch mehrere Wochen andauern“, teilte eine Sprecherin der zuständigen Berliner Immobilienmanagement GmbH Ende vergangener Woche mit. Die Firma hatte zunächst Experten mit einer genauen Farbanalyse beauftragt, deren Ergebnis nun vorliegt. Zudem seien in Absprache mit dem Landesdenkmalamt an mehreren betroffenen Flächen verschiedene Reinigungsverfahren getestet worden, von denen nun mehrere zum Einsatz kommen sollen. Geprüft werde zudem noch der Einsatz von Lasertechnik. „Das Farbgemisch ist wegen seines Wasseranteils tiefer in den Sandstein eingedrungen als zunächst angenommen. Wie tief, müssen nun weitere Untersuchungen zeigen“, heißt es in der Mitteilung der Berliner Immobilienmanagement GmbH. Mit heißem Wasser und Hochdruck konnten Medienberichten zufolge bisher nur 80 Prozent der Farbe entfernt werden. Mitte September hatten mehrere Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“ mit Feuerlöschern Farbe auf das berühmte Berliner Wahrzeichen gesprüht. Besonders gravierend ist der dadurch verursachte Schaden offenbar an den Teilen der Säulen, die noch aus der ursprünglichen Bauphase des zwischen 1788 und 1791 nach Plänen von Carl Gotthard Langhans errichteten Denkmals stammen. Die Immobiliengesellschaft rechnet für die Behebung des Schadens „mit Kosten im sechsstelligen Bereich“, auch weil das Brandenburger Tor für die Arbeiten stellenweise eingerüstet werden müsse. Eine genaue Summe könne derzeit noch nicht verbindlich genannt werden. Zunächst trat die Versicherung für die Finanzierung der Reinigungsarbeiten in Vorleistung. Man werde jedoch „unabhängig vom Strafverfahren zivilrechtliche Schadensersatzansprüche“ gegenüber den Verursachern geltend machen, sagte die Sprecherin des landeseigenen Unternehmens. Auch Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) hatte zuvor bekräftigt, der Senat werde die Verantwortlichen der „Letzten Generation“ zur Kasse bitten. „Wir werden alle zivilrechtlichen Wege beschreiten, diese Summe zurückzubekommen“, kündigte der Politiker in einer Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses an. (vo)