Thüringen: Volksbegehren zu Impfpflicht unzulässig
Weimar. Ein von der AfD geplantes Volksbegehren gegen eine Impfpflicht ist unzulässig. Wie der Thüringer Verfassungsgerichtshof vergangene Woche entschieden hat, sei die von der Partei angeführte Begründung unzureichend und genüge daher nicht den rechtlichen Anforderungen. Der Vorsitzende Richter Klaus von der Weiden stellte in der Begründung des einstimmigen Urteils fest, daß das Volksbegehren einen „irreführenden Charakter“ habe, da es eine Reichweite suggeriere, die nicht gegeben sei. So werde in dem angestrebten Volksbegehren nicht deutlich genug darüber informiert, daß beim Thema Impfen Bundesrecht über dem Landesrecht stehe. Dadurch werde der falsche Eindruck erweckt, daß mit dem Ziel des Volksbegehrens mögliche bundesrechtliche Impfpflichten verhindert werden könnten. Die Begründung des Volksbegehrens hätte die „begrenzte Reichweite der vorgeschlagenen Regelung – letztlich ihren überwiegend symbolischen Charakter – deutlich formulieren“ müssen, so die Verfassungsrichter. Die AfD wollte mit dem Plebiszit erreichen, daß in der Verfassung des Freistaats ein Passus verankert werden solle, wonach niemand zu einer Impfung gezwungen wird. Thüringens Landesregierung sieht durch das Urteil ihre Position bestätigt. Gesundheitsministerin Heike Werner (Linkspartei) betonte, es gebe keinen Impfzwang in Deutschland, sondern lediglich eine Nachweispflicht über die Masernimmunität etwa für Kindergärten. Unabhängig von dem Urteil bleibe es dabei, daß die Corona-Schutzimpfung freiwillig sei, so Werner. Der Co-Vorsitzende der AfD Thüringen, Stefan Möller, zeigte sich dagegen enttäuscht. Der Verfassungsgerichtshof stelle an ein Volksbegehren „deutlich höhere Anforderungen als an ein Parlamentsgesetz“, monierte der Politiker, der auch Vorsitzender des Justizausschusses im Thüringer Landtag ist. (pf)
Weniger Ausreisepflichtige dank Datenkosmetik
BERLIN. Die Bundesregierung hat durch eine „Datenkorrektur“ über 20.000 Personen von der Liste ausreisepflichtiger Ausländer entfernt. Da die zuständigen Behörden nicht wußten, wo sich die fraglichen Personen aufhalten, wurde daraus geschlossen, daß sie nicht mehr in Deutschland seien. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner (AfD) hervor. Hintergrund ist die seit Monaten rückläufige Zahl der ausreisepflichtigen Personen in Deutschland von knapp 305.000 zu Beginn dieses Jahres auf etwa 279.000 zum 30. Juni. Als Begründung führte die Regierung einerseits das Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters (AZR) und andererseits das von der Ampel-Koalition eingeführte Chancenaufenthaltsrecht an. Seit November vergangenen Jahres wird der Datenbestand des AZR neu strukturiert. Ausländer, bei denen weder eine Ausländerbehörde noch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aktenführend ist, werden nach sechs Monaten automatisch mit dem Vermerk „Fortzug nach unbekannt“ gespeichert. Allein im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden so 100.000 Datensätze korrigiert. Darunter auch über 20.000 Datensätze von Personen, die bislang als ausreisepflichtig erfaßt wurden. Hinzu kommt die Einführung des sogenannten Chancenaufenthaltsrechts. Bis zum Stichtag 31. Juli haben beinahe 30.000 zuvor ausreisepflichtige Ausländer durch das neue Gesetz einen Aufenthaltstitel erhalten. Im selben Zeitraum wurden etwa 8.000 Migranten abgeschoben. (sv)