Mehr untergetauchte Linksextremisten
BERLIN. Die Zahl der untergetauchten Linksextremisten ist auf rund 20 Personen gestiegen. Nach Informationen von NDR und WDR werden derzeit mehr als ein Dutzend der untergetauchten Linksextremisten per Haftbefehl gesucht, einige von ihnen mit einem europäischen Haftbefehl. Manche der Untergetauchten gelten als gewaltbereit, einige sogar als „Gefährder“. Dem Medienbericht zufolge soll das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in einer internen Gefährdungsanalyse seine Warnung im Phänomenbereich Linksextremismus verstärkt haben. Demnach habe sich trotz des Ermittlungsdrucks das Aktionsniveau der Untergetauchten nicht verringert. Die meisten der Gesuchten sollen aus dem Umfeld der im Frühjahr vom Oberlandesgericht Dresden verurteilten Linksextremistin Lina E. stammen. Unterdessen haben der Generalbundesanwalt und das Landeskriminalamt Sachsen begonnen, bundesweit öffentlich nach E.s Lebensgefährten Johann Guntermann zu fahnden. Für Hinweise auf ihn haben die Behörden eine Belohnung von bis zu 10.000 Euro ausgesetzt. Der 30jährige lebt seit 2020 im Untergrund und soll im Februar an Attacken auf mutmaßliche oder angebliche Anhänger der rechtsextremen Szene in Ungarns Hauptstadt Budapest beteiligt gewesen sein. Die Entwicklung sei „sehr besorgniserregend“, meinte Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU): „Wer abtaucht, der radikalisiert sich auch weiter.“ (vo)
Union: EU-Migrationsrecht muß reformiert werden
Berlin. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat gefordert, das europäische Migrationsrecht zu reformieren. Wie dringlich das sei, zeige das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen, meinte die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Andrea Lindholz. Die Richter in Luxemburg hatten vergangene Woche entschieden, daß die sogenannte Rückführungsrichtlinie grundsätzlich für jeden Nicht-EU-Ausländer gilt, der sich illegal in einem Mitgliedsstaat aufhält. Demnach muß in solchen Fällen eine Rückkehrentscheidung ergehen, das heißt, dem Betroffenen muß eine gewisse Frist zur freiwilligen Ausreise gesetzt werden. Eine zwangsweise Abschiebung dürfe nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Werde einer illegal eingereisten Person bereits an einer Binnengrenze zwischen zwei EU-Staaten die Einreise verweigert, verstoße das gegen die Rückführungsrichtlinie, urteilte der EuGH. Diese genießt damit Vorrang gegenüber den Schengen-Vereinbarungen. „Die Rückführungsrichtlinie, die ja gerade die Aufenthaltsbeendigung von Menschen ohne Aufenthaltsrecht zum Ziel hat, wird dadurch zur Einreise-Gewährleistungs-Richtlinie“, kritisierte die Innenexpertin Lindholz. Das Urteil befördere so „die illegale Sekundärmigration von einem ins andere EU-Land“. Den Luxemburger Richtern warf die CSU-Politikerin vor, sie würden „mit keiner Silbe auf den nicht funktionierenden Außengrenzschutz“ eingehen. Freie Binnengrenzen funktionierten jedoch nur bei geschützten EU-Außengrenzen. Lindholz verlangte von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), er müsse sich beim EU-Gipfel kommende Woche für eine Reform des europäischen Migrationsrechts einsetzen. Es könne nicht sein, „daß das europäische Recht im Ergebnis illegale Migration fördert.“ Dem Urteil des EuGH zufolge können illegal Eingereiste inhaftiert oder in polizeilichen Gewahrsam genommen werden, wenn sie einer weiteren Straftat verdächtigt werden. (vo)
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