Wenn es um Personenstandsdaten geht, ist Bayerns Wahlgesetzgebung unerbittlich. Nur die Angabe im Personalausweis darf auch auf den Wahlzettel. Da nützt es nichts, wie man sich gerade fühlt. Konkret geht es um den SPD-Bewerber um das Direktmandat im oberbayerischen Mühldorf, der dort als Sebastian Altmann zur Wahl steht. Allerdings ist er sich seit geraumer Zeit seines Geschlechts nicht mehr sicher und nennt sich deshalb Sea mit Vornamen: „Ich habe männliche Anteile, aber auch weibliche“, erklärte Altmann vergangenen Montag dem Bayerischen Rundfunk, deshalb bevorzuge der 28jährige Genosse „als Personalpronomen ‘dey’ statt ‘er’ oder ‘sie’“. Da eine vereinfachte Änderung nach dem novellierten Selbstbestimmungsgesetz noch nicht greift, kann Altmann nur mit Kreuz bei seinem „Deadname“ gewählt werden. Letztlich dürfte es ohnehin aussichtslos sein. Das Direktmandat hat seit Jahrzehnten die CSU gepachtet, und über die Liste wird dem non-binären Altmann selbst eine Quote beim einstelligen SPD-Resultat nichts nutzen. Das unterscheidet ihn vom Landsmann Markus Ganserer, der 2021 auch mit „Deadname“ antrat, aber als „Tessa“ über die grüne Frauenquote das Bundestagsmandat eroberte.