© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 38/23 / 15. September 2023

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AfD ohne Anspruch auf Sitz in Kontrollkommission 

Potsdam. Die AfD hat keinen Anspruch auf einen Sitz in der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) des Brandenburger Landtags. Dies hat das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg in seinem Urteil vergangene Woche festgestellt. Die Richter sahen im konkreten Unterlassen der Wahl eines der Mitglieder der AfD-Fraktion keinen Verstoß gegen Verfassungsrecht. Die hatte im Wege eines Organstreitverfahrens beantragt festzustellen, daß das Potsdamer Landesparlament sie in ihren Rechten als Opposition auf Chancengleichheit verletzt habe, indem alle von ihr vorgeschlagenen Kandidaten für die PKK ohne sachlichen Grund abgelehnt worden seien. Verfassungsgerichtspräsident Markus Möller stellte während der Verhandlung ein Spannungsverhältnis zwischen der Chancengleichheit und dem freien Mandat der Abgeordneten fest. Die vorgesehene Wahl der Mitglieder der PKK stelle aber „einen schonenden Ausgleich zwischen diesen Abgeordneten- und den Fraktionsrechten her“. In der Abwägung entschied das Gericht zugunsten des freien Mandats: Der AfD-Fraktion stehe kein Anspruch auf Wahl ihrer Abgeordneten in die Kontrollkommission zu. Das Verfassungsschutzgesetz sehe eine freie Wahl der Mitglieder durch die Abgeordneten vor, das Recht der Mitwirkung der Fraktionen beschränke sich auf ein Vorschlagsrecht. „Der damit verbundene Eingriff in die Chancengleichheit der Fraktionen ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt“, so die Begründung des Gerichts. Eine Grenze zur Verfassungswidrigkeit werde nur überschritten, wenn das Wahlrecht zum Ausschluß der Opposition mißbraucht werde. Die Opposition sei in dem Gremium vertreten, nur eben ohne die AfD. Deren Fraktionsvorsitzender Hans-Christoph Berndt kritisierte den Richterspruch als einen „Tiefschlag für die Demokratie in Brandenburg “. Um die Opposition in der Kommission angemessen zu berücksichtigen, könne man „die größte Fraktion nicht ausschließen“, monierte er. Im Freistaat Sachsen ist die AfD in der Kommission zur Kontrolle des Verfassungsschutzes vertreten, in anderen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt nicht. Auch im Bundestag gehört seit dieser Legislaturperiode kein Mitglied der AfD-Fraktion dem Parlamentarischen Kontrollgremium für die Beaufsichtigung der Nachrichtendienste des Bundes an. (vo)