Das Steuerfairneßgesetz wird es nicht geben. Die Ampel integrierte es in ihr „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairneß“, auf das sich die Koalitionäre auf Schloß Meseberg geeinigt haben. Das Sammelsurium beinhaltet 50 Maßnahmen, die die von Klimapanik, Corona-Krise, Sanktionen und Ukrainekrieg gebeutelte Wirtschaft in den kommenden Jahren um 32 Milliarden Euro entlasten sollen.
Um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, wird es Invesitionsprämien für den „Klimaschutz“ geben, degressive Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter wird wieder ermöglicht und eine degressive AfA für Wohngebäude wird befristet eingeführt. Die steuerliche Forschungsförderung wird ausgeweitet. So soll die bisherige Bemessungsgrundlage der Aufwendungen verdreifacht werden. Bisher war diese Zulage bei maximal einer Million Euro gedeckelt worden, um Mißbrauch und Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Vorgesehen sind Verbesserungen des steuerlichen Verlustabzugs, der Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter sowie bei Sonderabschreibungen.
Unternehmen werden verpflichtet, Steuersparmodelle zu melden
Unternehmen können nun kleinere Anschaffungen schneller, einige sogar sofort, abschreiben können. Damit soll mehr Liquidität bei kleinen und mittleren Firmen verbleiben. Von 2024 bis 2027 soll die Prozentgrenze, bis zu der Verlustvorträge oberhalb von einer Million Euro verrechnet werden dürfen, von 60 auf 80 Prozent angehoben werden. Gestrichen wurde dagegen die noch im Referentenentwurf vorgesehene befristete Aussetzung der Mindestgewinnbesteuerung.
Kleinunternehmer sollen von umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten befreit und an verschiedenen Stellen des Riester-Rentenverfahrens die Papierformpflicht durch elektronische Datenübermittlung ersetzt werden. Die Freigrenze für Geschenke wird von 35 Euro auf 50 Euro angehoben. Und die Zuwendungen anläßlich von Betriebsveranstaltungen dürfen statt 110 nun 150 Euro kosten.
Im Wachstumschancengesetz versteckt sich aber Brisanteres: die Digitalisierung des Spendenverfahrens und die Einführung eines bundesweiten Spendenregisters. Bislang waren nur Steuerberater verpflichtet, Steuersparmodelle zu melden. Nun sollen auch Unternehmen ohne internationale Kontakte dazu verpflichtet werden. Unerwünschte Gestaltungsmöglichkeiten sollen so aufgedeckt, abgestellt und „damit das Vertrauen in den Staat“ gestärkt werden, hatte die Bundesregierung. Was sich konkret hinter diesen vom Finanzministerium aufgelisteten 19 Maßnahmen verbirgt und wie diese umgesetzt werden sollen, ist noch unklar. Ein „Fundament für Investitionen, insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen“ ist dies sicherlich nicht.
Das Wirtschaftswachstumsgesetz wird im November den Bundestag passieren, aber ob es im Dezember ungeändert durch den Bundesrat geht, ist nicht sicher. Das rot-grün-rot regierte Bremen hat bereits angekündigt, gegen das Gesetz zu stimmen. Auch Unionsfraktionschef Friedrich Merz rechnet nicht mit der Zustimmung der Länder. Denn Widerstand kommt vom Deutschen Städtetag. Dessen Präsident, der Oberbürgermeister von Münster, Markus Lewe (CDU), geht von Steuerausfällen von mehr als sieben Milliarden Euro für die Kommunen aus, sollten die Vorschläge der Ampel umgesetzt werden.
Und das ebenfalls auf den Weg gebrachte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) kollidiert mit einer neuen EU-Richtline. Danach müssen Mittelständler mit nur 250 Beschäftigten über ihre gesamte Wertschöpfungskette hinweg nachweisen, daß Zulieferer sozial-ökologische Regeln einhalten – von der Rohstofförderung bis zum Endprodukt. Mehr als 1.100 Datenpunkte möchte Brüssel künftig wissen.