Ortskräfte dürfen ihre Zweitfrauen nachholen
BERLIN/MESCHEDE. Im Hochsauerlandkreis sind zwei Familiennachzüge bekanntgeworden, in denen die Bundesregierung aktiv Zweitfrauen afghanischer Migranten und deren Kinder ins Land geholt hat. Das örtliche Ausländeramt bestätigte der Westfalenpost zwei dieser Fälle von Bigamie, die in Deutschland eigentlich verboten ist. Wie viele solcher Vielehen es in Deutschland insgesamt gibt, ist unklar. Demnach durften zwei Ortskräfte, die während des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr für diese arbeiteten, ihre Zweitfrauen mit deren Kindern nachholen. In einem Fall des Familiennachzugs handelt es sich um einen Afghanen mit zwei Gattinnen, der mit einer Ehefrau und drei Kindern zusammenlebt. Die Zweitfrau wohne nun in einer separaten Wohnung mit weiteren sieben Kindern. Der andere Ehemann lebt jetzt mit zwei Ehefrauen und neun Kindern zusammen. Eines der Kinder ist in Deutschland geboren und kann keine deutsche Geburtsurkunde bekommen, da die Ehe seiner Eltern in der Bundesrepublik nicht anerkannt ist. (fh)
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Georgien und Moldau zu sicheren Herkunftsstaaten
BERLIN. Die Opposition im Bundestag hat zurückhaltend auf die Ankündigung reagiert, Georgien und Moldau asylrechtlich zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten zu erklären. Die Entscheidung sei „nicht mehr als ein koalitionsinterner Minimalkompromiß, der meilenweit hinter den Maßnahmen zurückbleibt, die angesichts der sich weiter zuspitzenden Migrationskrise eigentlich notwendig wären“, kritisierte der innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Gottfried Curio. „Da Georgien und Moldau ohnedies zu den wenigen Staaten zählen, die bei der Rücknahme ihrer Staatsangehörigen kooperieren und die Asylverfahren bei diesen beiden Nationalitäten auch jetzt schon relativ zügig abgeschlossen werden, dürfte der praktische Effekt der Maßnahme überschaubar bleiben“, zeigte sich der Bundestagsabgeordnete sicher. Er sprach von einem „durchsichtigen Manöver“ von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) „um kurz vor den anstehenden Landtagswahlen Handlungsfähigkeit zu simulieren“. Auch aus der Union kommen kritische Stimmen. „Daß Frau Faeser lediglich Georgien und die Republik Moldau zu sicheren Herkunftsstaaten erklären will, ist angesichts der dramatisch hohen Asyl-Zuwanderung nach Deutschland zwar richtig, letztlich aber auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, monierte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Throm (CDU). Wichtiger sei, die nordafrikanischen Staaten als sichere Herkunftsstaaten zu klassifizieren. Dies würden die Grünen jedoch blockieren, kritisierte der CDU-Politiker. Hintergrund ist ein Gesetzentwurf des Innenministeriums zur Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten. Darin heißt es laut der Nachrichtenagentur dpa: „Die Anerkennungsquoten betrugen im Jahr 2022 und im ersten Halbjahr 2023 zu beiden Staaten unter 0,1 Prozent.“ Zusammen mit anderen Maßnahmen könne die Neueinstufung zu einem Rückgang der Asylbewerber aus diesen Ländern führen. Sofern ein Land als sicheres Herkunftsland gilt, können Asylanträge und Abschiebungen deutlich schneller durchgesetzt werden, da davon ausgegangen wird, daß in den beiden Staaten keine politische Verfolgung drohe. Aus beiden Ländern kommen derzeit rund zehn Prozent aller Asylantragsteller. (ho)